BUKA und die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt- und Klimaschutz tagt am Donnerstag, den 08. November 2018 um 18 Uhr im Cambridgeshire-Zimmer im Forum.

Besonders zu erwähnen ist der Tagesordnungspunkt 4 Vergabe von Planungsleistungen für die Weiherstraße.

Die Planungsunterlagen für die Sanierung der Weiherstraße sollen beschlossen werden. Die Sanierung erfolgt aufgrund der Anregung von Anwohnern, die durch die Wassermassen bei Starkregen gefährdet werden. Die Verwaltung hatte versprochen vor einer Maßnahme die Anwohner zu informieren. Dies soll aber gemäß der Vorlage erst im Juli 2019 erfolgen.

Geplant ist eine Beteiligung der Anwohner nach KAG (Kommunal-Abgaben-Gesetz). Die Höhe der Beteiligung kann gemäß Vorlage erst nach Vorlage der Kostenschätzung erfolgen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler NRW, die darauf zielt, eine derartige Beteiligung der Anwohner an den Kosten abzuschaffen. In mehreren Bundesländern wurde diese Straßenbaubeteiligung bereits abgeschafft. Seit dem 22. Oktober 2018 hat der Bund der Steuerzahler vom Innenministerium des Landes NRW die Bestätigung für die Volksinitiative erhalten.

Mehr dazu unter:
https://www.steuerzahler-nrw.de/Volksinitiative-Strassenbaubeitrag-abschaffen/97882c110128i1p65/index.html

Die BIVH hat bereits das Starterpaket bestellt und wird dem Bund der Steuerzahler bei der Beschaffung von Unterschriften behilflich sein.

Es gibt vier gute Gründe für die Abschaffung der Straßenbaubeteiligung:

Straßenbaubeiträge sind willkürlich, denn
– der „wirtschaftliche Vorteil“, den die Grundstückseigentümer durch den Straßenausbau haben, ist nicht wirklich messbar;
– sie nehmen keine Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer;
– sie variieren von Kommune zu Kommune, je nachdem, welchen Verteilungsmaßstab die Straßenbaubeitragssatzungen vorsehen;
– die Kommunen werden verleitet, Straßen zu vernachlässigen und sie erst dann aufwendig zu erneuern, wenn die notwendigen Maßnahmen beitragsfähig werden.