Bürgerbeteiligung nach Viersener Art – oder wie die Bürger in Viersen hinters Licht geführt werden. Teil 6

Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt.

Deshalb hat die BIVH trotz ihrer negativen Erfahrungen mit Politik und Verwaltung 6 Anträge gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW gestellt, die zur Beruhigung der Verkehrssituation an der Kölnischen Straße und der Bachstraße / Beckersweg führen sollten.

Alle Anträge wurden dem Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss vorgelegt und detailliert erläutert.

Die Stellungnahmen unter Einbeziehung der zuständigen Straßenbaulastträger führten zu einer Ablehnung.

Bei Durchsicht der für diese Ablehnung zitierten Gesetze und Verordnungen, sowie Gerichtsurteile mussten wir feststellen, dass nur jene Teile der verwendeten Zitate in der Stellungnahme Eingang gefunden hatten, die eine Ablehnung begründeten. Wenn man jedoch den kompletten Text las, fand man sehr schnell heraus, dass im nicht zitierten Text jene Begründungen oder Randbedingungen zu finden waren, die unseren Antrag hätten befürworten müssen.

Aufgrund dieser Situation haben wir an den Kreis Viersen, Herrn Landrat Ottmann am 31.10.2014 eine Fachaufsichtsbeschwerde gerichtet.

Auf eine schriftliche Bitte vom 16.07.2015 (nach 9 Monaten!!!) an Landrat Ottmann, sich der Angelegenheit persönlich zu widmen, erhielten wir die Antwort, dass aus Sicht des Landkreises natürlich die Stellungnahme unter Anwendung des Ermessensspielraumes rechtskonform sei.

Trotzdem wurde die Stellungnahme an die Kommunalaufsicht weitergereicht zur Prüfung, ob sich eine Beanstandung des Beschlusses ergeben könnte.

Auf diese Weise sind die handelnden Politiker und leitenden Verwaltungsbeamten vor der Bürgermeisterwahl erst einmal aus der Schusslinie genommen.

Unsere Bitte um Akteneinsicht gemäß Informationsfreiheitsgesetz, die wir am 27.08.2015 per E-Mail an Herrn Landrat Ottmann gerichtet haben, wurde leider bis heute nicht beantwortet.

Bürgerbeteiligung nach Viersener Art!