Beschwerdemanagement… – RP vom 05.09.2014 Artikel 400 der BIVH

Die Rheinische Post berichtet in ihrer Ausgabe vom 05. September 2014 über die Auseinandersetzung zwischen CDU Chef Mackes und BM Thönnessen bezüglich des Beschwerdemanagements.
In einem Kommentar von Joachim Niessen weißt dieser auf die Alleinverantwortung des Bürgermeisters in dieser Angelegenheit hin.
Die BIVH kann diesen Kommentar aus eigener Erfahrung nur unterstützen, da die BIVH in mehreren Angelegenheiten sich bezüglich Schweinemastanlage Dülken-Nette und Bahnhofsvorplatz direkt an den Bürgermeister mit Beschwerden oder Anregungen gewandt hat. Entweder wurde die Beschwerde an der bemängelten Verantwortung der Stadt vorbei an den Kreis weitergeleitet, um sich auf diese Weise aus der Verantwortung zu stehlen, oder die Anregung wurde mit Versprechungen und Hinweisen abgetan die überhaupt nicht zielführend sind. Hier hat sich die neue Baudezernentin bereits bestens in dieses System eingereiht.
Mit einem Herrn Krahl hätte der Bürgermeister nicht so leichtes Spiel gehabt. Leider ist Herr Krahl jetzt zum Wohle der Stadt Ratingen als Baudezernent tätig. Dies ist ein echter Verlust für Viersen.
Weiterhin bezweifelt die BIVH allerdings, dass Herr Mackes als Bürgermeister sich bürgernah verhalten würde. Als Beleg verweisen wir auf den Kommentar von Herrn Mackes bezüglich des Forderungskatalogs der BIVH zur Kommunalwahl kann man hier noch einmal nachlesen:
http://www.bi-viersen-hamm.de/wp-content/uploads/2014/05/Stellungnahme-CDU.pdf

RP-2014-09-05