Die BIVH hat einen Antrag im Rahmen des Lärmaktionsplanes III für den Abschnitt der Bachstraße zwischen Freiheitsstraße und der Kreuzung Hosterfeldstraße/Neuwerkerstraße gestellt. Ziel ist die Reduzierung der Geschwindigkeit in diesem Abschnitt auf 30 km/h und ein Nachtfahrverbot für LKWs.
Der Antrag nimmt Bezug auf die Anregung der BIVH vom 17.02.2014 und die damals von der Verwaltung erstellten Stellungnahmen, in denen langfristig eine Verbesserung der Situation versprochen wurde.
Damals wurde eine Verkehrslenkung über den IER und die Krefelderstraße versprochen. Realisiert wurde vom Kreis der besagte Abschnitt der Bachstraße als LKW Vorrangstraße.
Unverständlicherweise ist dieser Abschnitt der Bachstraße nicht in den Vorschlägen der Stadtverwaltung zur Lärmreduzierung enthalten, da die erforderliche Anzahl von 3 Mio Fahrzeugen pro Jahr nicht erreicht werden würde. Dieser Grenzwert für die Berücksichtigung im Lärmaktionsplan ist ziemlich willkürlich gegriffen und steht auch nicht in linearem Zusammenhang mit der Lärmbelästigung. LKWs tragen erheblich mehr zur Lärmbelastung bei, als dies durch PKWs erfolgt.
Weiterhin ist die letzte Verkehrszählung schon einige Jahre alt und berücksichtigt daher nicht die inzwischen erfolgte Zunahme des Verkehrs durch folgende Umstände:
– Inbetriebnahme des Baumarktes
– Vergrößerung einer Spedition im Gewerbegebiet Hosterfeld
– Umfahrung der A 52 / A 44 Richtung Neersen durch vermehrte Staus auf der Autobahn
Mit Schreiben vom 17.10.2018 hat die Stadtverwaltung den Eingang des Antrags bestätigt.