Zwei neue Platanen in der Fußgängerzone

Hocherfreut können wir heute den Viersener Bürgern mitteilen, dass die Stadt Viersen es endlich geschafft hat, den gesetzlichen Forderungen zur Erhaltung einer Allee (§ 41 Landesnaturschutzgesetz NRW) nachzukommen:
Die Stadt hat zwei überaus prächtige Platanen in der Fußgängerzone nachgepflanzt, wie aus den beigefügten Bildern zu ersehen ist.

Die neue Platane vor der Mayerschen Buchhandlung

Die zweite neue Platane am südlichen Ende der Fußgängerzone