Wie geht es weiter mit Umfeld Josefskirche und Alter Markt in Dülken?

UMFELD JOSEFSKIRCHE

Im Rahmen einer Besprechung mit der Baudezernentin Frau Kamper und Herrn Vitt haben BUND und BIVH die neuen Rahmenbedingungen für das Umfeld der Josefskirche noch einmal im Detail diskutiert. Die drei Linden nördlich der Josefskirche bleiben aufgrund hoher Vitalität erhalten. Die Bauarbeiten im Wurzelbereich der Bäume werden durch Handschachtung so ausgeführt, dass keine Schäden an den Bäumen verursacht werden. Das jetzt erstellte Gutachten steht im krassen Widerspruch zu der ursprünglich von Vertretern der Stadtverwaltung dargestellten angeblich geringen Vitalität dieser Bäume. Wenn sich der städtische Experte hier geirrt hat, wie oft hat er es in anderen Fällen auch getan?

Die Pyramidenpappel soll nach Ansicht des Gutachters Anzeichen für einen Pilzbefall haben. BUND und BIVH haben deshalb gefordert, dass weitere Untersuchungen angestellt werden, um hier zu einer eindeutigen Aussage zu kommen und nicht den Baum aufgrund von Vermutungen zu fällen. Dies wurde von Frau Kamper zugesagt.

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ALTER MARKT IN DÜLKEN

Die Notwendigkeit der Fällung von mindestens 7 Bäumen am Alten Markt wurde von Frau Kamper nicht mit dem Zustand der Bäume begründet, sondern mit der gestalterischen Notwendigkeit einer grundlegenden Neugestaltung dieses Platzes.

BUND und BIVH haben den Wunsch geäußert, dass alle Bäume erhalten bleiben. Weiterhin wurde von uns darauf hingewiesen, dass die Pflasterung möglichst behindertengerecht ausgeführt wird, da alle Fußwege in Dülken eine derartige Gestaltung vermissen lassen.

In diesem Zusammenhang wurde auch auf die Diskrepanz im Bereich der unterschiedlichen Ausgaben im Bereich der Stadtverwaltung hingewiesen. Auch wenn für die Umgestaltung des Umfeldes der Josefskirche und des Alten Marktes Fördermittel in Anspruch genommen werden (auch dies sind Steuermittel aller Bürger), so verbleibt doch ein Betrag in sechsstelliger Höhe, der durch Mittel der Stadt aufgebracht werden muss.

Für die Finanzierung der Mittagessen in der OGS werden in Höhe von 10.000 bis 12.000 EURO die Kinder zahlungssäumiger Eltern in Haftung genommen und vom Schulessen ausgeschlossen. Auch wenn es sich um unterschiedliche Budgets handelt, bei einer solchen Gewichtung der Ausgabenpolitik, darf sich die Verwaltung nicht als familienfreundlich bezeichnen. In anderen Kommunen wird das Schulessen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Wenn die Umgestaltung beider Baumaßnahmen weniger aufwendig gestaltet wird, kann mit der eingesparten Selbstbeteiligung eine großzügigere Finanzierung der Schulessen erfolgen und so die Säumigkeit mancher finanziell weniger leistungsfähigerer Eltern ausgeglichen werden.

Auch hier beginnt die mangelnde Solidarität, die in Deutschland zu beklagen ist.
(siehe hierzu auch den vorstenden Bericht des WDR mit dem Titel: „Wie solidarisch ist Deutschland?“)

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