Verzicht auf Plakatwerbung im Kommunalwahlkampf 2020

Verzicht auf Plakatwerbung im Kommunalwahlkampf 2020?
Die Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. (BIVH) hat heute eine Anregung gemäß §24 GO NRW an die Bürgermeisterin übergeben. Zweck dieser Anregung ist der Verzicht der sich zum 13. September 2020 zur Kommunalwahl stellenden Parteien auf Plakatwerbung. Begründung und Argumentation entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.
Die BIVH ist gespannt auf die Diskussion zu diesem Thema.