Unglaublich oder kaum zu glauben, die untere Naturschutzbehörde im „Einsatz“

Wie aus mehreren Quellen zu erfahren, ist die untere Naturschutzbehörde gegen die ehrenamtliche Wildtierhilfe „Felle und Federn“ mit einer Hausdurchsuchung vorgegangen. Der Wildtierhilfe wird vorgeworfen, unerlaubt Wildtiere aufgenommen zu haben und nicht artgerecht gehalten zu haben.

Nach den Erfahrungen der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. (BIVH) ist der gesamte Vorgang völlig unverständlich. Als die BIVH im letzten Jahr an die untere Naturschutzbehörde beim Trockenfallen des Hammer Baches herangetreten ist und um Hilfe für die Süßwassermuscheln gebeten hat, die im trockenen Bachbett verendeten, bekamen wir als erstes die Information die Behörde sei nicht zuständig und man verwies uns an den Wasser- und Bodenverband der mittleren Niers. Dieser konnte nicht tätig werden, da ihm durch die untere Naturschutzbehörde untersagt wurde, den Grund für das Trockenfallen – nämlich die Biberdämme – in jeglicher Weise zu stören. Erst als wir bereits hunderte von Süßwassermuscheln in die Rückhaltebecken transportiert hatten, kam eine Mitarbeiterin der unteren Naturschutzbehörde und wollte uns unser Engagement verbieten. Nach kurzer Diskussion konnten wir sie überzeugen, dass in dem Bachbett nur Kies vorhanden war und die Muscheln sich nicht eingraben konnten. Daraufhin unterstützte uns die Mitarbeiterin und registrierte die Muscheln nach Art und Anzahl, bevor wir sie ins Rückhaltebecken setzten. Mit der Statistik wollte sie dann wohl im eigenen Haus auch noch glänzen?

Aber dies ist nicht der einzige Fall, in dem sich die untere Naturschutzbehörde als Hindernis im Schutz von Wildtieren erwies. Als eine Wildgans am Hammer Rückhaltebecken durch eine Angelschnur verletzt war, verwies man uns an den nächsten Tierarzt, mit dem Hinweis die Kosten hätten wir zu tragen.

Ein Anruf bei der Viersener Feuerwehr verwies uns dann an diverse Wildtierhilfen. „Felle und Federn“ hat dann das Problem kurzfristig gelöst. Und das war kein Einzelfall. Auch Enton – eine verletzte Ente am Hammer Rückhaltebecken – wurde von „Felle und Federn“ versorgt und tierärztlich behandelt. Die Kosten hat die BIVH übernommen.

Kann es sein, dass das beherzte Handeln von „Felle und Federn“ bei der unteren Naturschutzbehörde Missfallen erzeugte, da der Behörde die eigene Unfähigkeit aufgezeigt wurde??

Hier sollte der Herr Landrat sich um eine praxisorientierte Lösung für derartige Fälle kümmern, anstatt ehrenamtliche erfolgreiche Hilfe mit seiner behördlichen Gewalt zum Erliegen zu bringen.

Enton in Pflege bei „Felle und Federn“