Überflutungspläne der Bezirksregierung – RP vom 06.08.2014

Die Rheinische Post meldet heute, dass die Bezirksregierung der ausufernden Bebauung und Versiegelung von Freiflächen in Viersen bei der Ausweisung von Überflutungsgebieten Rechnung getragen hat. CDU Politiker, die diesem Treiben ihre Stimme gegeben haben, wollen jetzt, dass die Anwohner Einsprüche einlegen. Welch ein Hohn. Zuerst alle Warnungen der BIVH bezüglich der Versiegelung bei der Genehmigung des Baumarktes an der Kölnischen Straße zurückweisen und GEHEIM abstimmen, um sich den Regressforderungen von § 43 GO NRW zu entziehen und jetzt sollen die Bürger diese Suppe auslöffeln??
Warum sollen die Viersener Bürger einem pensionierten Baudezernenten, der am Grenzweg wohnt, hier aus den Folgen verfehlter Bauplanung helfen?
Nicht gegen die realistischen Planungen der Bezirksregierung sollten die Bürger Einsprüche einlegen, sie hätten besser bei den Kommunalwahlen andere Politiker wählen sollen. Die BIVH hat es empfohlen.
Jegliche weitere Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen sollte deshalb in Viersen entsprechend dem Baugesetzbuch unterbleiben. Nur so können wir uns schützen, nicht durch Einsprüche gegen die Pläne der Bezirksregierung. Die bilden nur die Realität ab.
Warum werden diese Pläne wohl erst nach der Kommunalwahl bekannt?
RP-2014-08-06