Gestern Abend wurde in der STEP Sitzung der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die 89. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für die Windenergie“ einstimmig beschlossen.
Die wenigen Fragen die von den Ausschussmitgliedern zu den Auswirkungen dieses Beschlusses gestellt wurden, zeigten sehr deutlich, dass sie sich nicht ausreichend mit den Sitzungsunterlagen befasst hatten.
Tabuzonen und Abstandskriterien wurden dabei vermischt. Dabei wäre es angebracht gewesen die Abstandskriterien, die in der Potenzialstudie zugrunde gelegt wurden, einmal grundsätzlich kritisch zu hinterfragen. Wurden die Abstandskriterien auch im Bereich der Boisheimer Nette bezüglich der dortigen Straßensiedlung an der Boisheimer Straße angewendet? Diese Frage wurde nicht diskutiert.