Die Tagesordnung wurde ordnungsgemäß abgearbeitet. Erwähnenswert sind die Ergebnisse der TOP 7, 8 und 9.
TOP 7 berichtet über die detaillierten Schutzmaßnahmen für die Pappeln.
Es gibt im Prinzip drei Kategorien:
1. Ersatz der Hybridpappeln nach deren Nutzung oder Verfall durch Schwarzpappeln oder Pyramidenpappeln, teilweise auch durch Stieleichen
2. Erhalt der Pappeln bis zu deren Verfall oder Nutzungsende
3. Ersatz der Hybridpappeln nach deren Nutzung oder Verfall durch Silberweiden oder Schwarzerlen
TOP 8 hier wurde über die Planung der „geringfügigen Erweiterungen“ der Ausnahmegenehmigungen von Baumaßnahmen in Landschaftsschutzgebieten berichtet. Dazu zählen u.a. Carports, Terrassen, Wintergärten, Gewächshäuser in begrenzter Größe und Stückzahl.
Der BUND machte hier Bedenken geltend. Die BIVH unterstützt diese Bedenken, da mit derartigen Regelungen dem Missbrauch eine erste Tür geöffnet wird.
Wer im Landschaftsschutzgebiet Wohneigentum besitzt muss sich mit den jetzt noch geltenden Einschränkungen eben abfinden.
TOP 9 Genehmigung der Schweinemastanlage Dülken/Nette und Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet. Neben vielerlei Details wurde ein Schreiben der Bezirksregierung zitiert, in dem es u. a. heißt, dass dieser Vorgang der Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet dazu dient die rechtswidrige Genehmigung zu heilen.
Dem Änderungsantrag wurde mit 12 zu 2 Stimmen zugestimmt.
Die BIVH hält diesen Vorgang für einen Skandal. Eine Behörde, die so unsere Landschaft schützt, verdient nicht länger das Vertrauen der Bürger.
Die Konsequenz: Wir verzichten auf Schweinefleisch, denn wir verurteilen die mit der Massentierhaltung verbundene Tierquälerei!