Kleine Nachlese zur Ratssitzung am 28.03.2017

Der Antrag der Linken (TOP 15) die Kinder von zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Eltern nicht vom Schulessen auszuschließen wurde mehrheitlich abgelehnt.
Jetzt müssen die Kinder weiterhin das ausbaden, was die Eltern verschulden. Die BIVH hält ein solches Vorgehen für unerträglich. Kinder dürfen nicht für das Verschulden ihrer Eltern büßen müssen. Es wurde intensiv diskutiert.
Interessant in diesem Zusammenhang war auch die Feststellung von Herrn Lohbusch, dass die Zahlen, die in der öffentlichen Sitzungsvorlage genannt wurden, nicht identisch mit den Zahlen ausgeschlossener Kinder sind, die in der nicht öffentlichen Sitzung genannt wurden. In der nicht öffentlichen Sitzung soll mitgeteilt worden sein, dass über 100 Kinder vom Schulessen ausgeschlossen wurden.
Trotz geheimer Abstimmung zu zwei Punkten (1. kein Ausschluss von der OGS und 2. kein Ausschluss vom Mittagessen) wurden mit 12/39/1 (Ja/Nein/Enthaltung) und mit 19/32/1 die Anträge abgelehnt.
Hier muss und wird es andere Mittel geben, um die Eltern zu bewegen ihrer Pflicht nachzukommen.
Auch zu TOP 16 Erneuerung des Abwassersystems Freiheitsstrasse mit Tiefensammler wurde im Rat heftig diskutiert. Herr Lohbusch schlug Vertagung vor, da er mögliche Alternativkonzepte nicht ausreichend ausgeschöpft sah. Der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde trotz vieler offener Fragen zugestimmt. Die Kosten sollen in den letzten Jahren von 6 Mio. EURO auf 20 Mio. EURO gestiegen sein. Daraus wird sich für die Viersener Bürger in den kommenden Jahren eine erhebliche Steigerung der Abwassergebühren ergeben.
http://sessionnet.krz.de/viersen/bi/to0040.asp?__ksinr=376