Gefährdung der Grundschüler durch Entfernung des Straßenbegleitgrüns im Bereich der Fußgängerüberwege an der Albert-Schweitzer Grundschule in Hamm.

In den letzten Tagen wurden die Heckenrosen, das Efeu und andere Heckenpflanzen als Begrenzung zwischen den Fußgängerwegen und der Fahrbahn im Kreuzungsbereich Bachstraße – Neuwerker Straße entfernt. Nach Rücksprache mit den Städtischen Betrieben der Stadt Viersen wurde uns mitgeteilt, dass dort Rasen eingesät wird. Damit ist die Schutzfunktion des Straßenbegleitgrüns nicht mehr vorhanden. Diese Schutzfunktion bestand darin, dass die Schulkinder am Überqueren der Straße außerhalb der Fußgängerüberwege durch die Hecken gehindert wurden. Die Mitglieder des Ordnungs- und Verkehrsausschusses hatten mit dieser Begründung die Anregung der BIVH gemäß § 24 GO NRW abgelehnt, die Geschwindigkeit im Bereich der Bachstraße auf 30 km/h zu reduzieren, wie dies im Bereich aller anderen Viersener Schule der Fall ist. Auch der Schuleingang zur Bachstraße war geöffnet. Dies war von den Ausschussmitgliedern ebenfalls verneint worden.

Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4

So sah es auch auf der Seite der Schule aus – Straßenbegleitgrün als Schutz gegen unbedachtes Überqueren der Straße. Jetzt ist dieser Schutz nur noch auf der gegenüberliegenden Seite vorhanden, aber wie lange noch?