Erfolgreiche Beschwerde der BIVH nach § 21 KrO NRW

Kleine Nachlese zur Kreistagssitzung am 12. Dezember 2019

Für die BIVH war der Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung „Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet; Beschwerde nach § 21 Kreisordnung NRW der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V.“ von besonderem Interesse.
Wir hatten uns beschwert, dass durch die Kreisverwaltung die Regelungen des Datenschutzes zu personenbezogenen Daten im Kreisinformationssystem auch nach vier Wochen durch diverse Hinweise durch uns und den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht eingehalten worden sind. Gemäß den Einlassungen der Kreisverwaltung in der Sitzungsvorlage „wurden die mit der Erstellung von Sitzungsvorlagen in der Kreisverwaltung betrauten Mitarbeiter hinsichtlich des Umgangs mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Sitzungsvorlagen sensibilisiert„. Erst nach mehr als 4 Wochen hat es die Kreisverwaltung also geschafft den Forderungen des Datenschutzes im zuvor dargestellten Bereich nachzukommen.
Unbeantwortet bleibt hingegen die Frage warum die Ergänzung unserer Beschwerde vom 02.10.2019 erst nach Anmahnung von uns am 04.12.2019 (also nur einen Tag vor der Sitzung des Kreisausschusses) in das Kreistagsinformationssystem eingestellt wurde. Sollte hierzu eine Antwort in der angekündigten schriftlichen Stellungnahme erfolgen, werden wir Sie darüber informieren.
Bezüglich der Handhabung von Beschwerden und Anregungen nach § 21 KrO NRW verblieb eine unterschiedliche Analyse der Vorgehensweise bezüglich der Veröffentlichung dieser Vorgänge in das Kreisinformationssystem in der Vergangenheit durch die Kreisverwaltung und die BIVH. Wichtig bleibt jedoch die folgende Schlussfolgerung. Wer eine solche Beschwerde oder Anregung nach § 21 KrO NRW stellen möchte und gleichzeitig diesen Vorgang der Öffentlichkeit zugänglich machen möchte, sollte eine solche öffentliche Bekanntmachung auch explizit beantragen. Sonst wird dieser Vorgang im kennwortgeschützten Bereich des Kreistagsinformationssytems eingestellt. Die Kreisverwaltung verweist diesbezüglich auf den Schutz personenbezogener Daten, in diesem Fall zumindest der Schutz der Daten des Beschwerdeführers oder Anregers.
Weitere Detailinformationen zu diesem Vorgang finden Sie unter:

https://kis.kreis-viersen.de/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWKysMiNR2mB2DL6jXlS4lM