Die neue Parkplatzregelung basiert nicht auf einem Antrag der BIVH e.V. – RICHTIGSTELLUNG

Die Stadt Viersen verkündet auf ihrer Homepage und in Facebook die Errichtung kostenpflichtiger Parkplätze und behauptet, dass der Anlass dazu ein Antrag der Bürgerinitiative Viersen-Hamm wäre.
RICHTIGSTELLUNG!
Der Antrag der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. war auf die Freistellung einer Reihe der Kurzzeitparkplätze als kostenfreie Dauerparkplätze formuliert, um auf diese Weise die Fehlplanung der Stadtverwaltung und damit verbundene Verschwendung von Steuermitteln möglichst gering zu halten. Die Kurzzeitparkplätze (16 Stück) wurden kaum benutzt und stellten so eine Fehlplanung dar.
Weiterhin wurde durch diese Parkplätze der Denkmalcharakter des Bahnhofsvorplatzes nicht unwesentlich beeinträchtigt.
Die jetzt praktizierte Lösung basiert einzig und allein auf einem Vorschlag der Stadtverwaltung. Ob damit eine bessere Auslastung der Parkplätze erreicht wird, wird die Zukunft zeigen.
Die BIVH wird dies weiter beobachten. Beigefügt der Antrag der BIVH vom 16.11.2015:

http://www.bi-viersen-hamm.de/wp-content/uploads/2016/09/Anemueller-2015-11-16.pdf