Die Bürgermeisterin hat den Eingang der Untätigkeitsbeschwerde bestätigt.

Der Eingang der Beschwerde wegen Untätigkeit nach § 24 GO NRW (Schranken an der Flämischen Allee) wurde von der Bürgermeisterin bestätigt.
Der Text der Eingangsbestätigung entspricht dem üblichen Vorgehen. Bin gespannt auf den weiteren Gang der Beschwerde.
Ohne Anwendung der korrekten Formalien des § 24 GO NRW kommt ja – wie durch die Vorabmitteilung per E-Mail demonstriertt – überhaupt keine Antwort.
Die BIVH ist derartiges Vorgehen gewöhnt und wir warten ab, was passiert.
Ich habe heute erneut die Schranke kontrolliert. Sie ist noch immer durch das Fahrradschloss verschlossen.
Trotzdem empfehle ich besondere Vorsicht bei der Benutzung der dortigen Spielplätze.