Kreistag entscheidet über Berufung

Die RP berichtet heute über die Sondersitzung des Kreistages zur Berufung zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zur Ungültigkeit der Kreistagswahlen.
Die Sitzung findet am 28. April 2022 im Sitzungssaal des Forums um 19 Uhr statt.
Wer bezahlt eigentlich die 13.000 EURO für die vierseitige Wahlkampfbroschüre, die Stein des Anstoßes ist? Doch hoffentlich nicht der Steuerzahler. Auftraggeber war wohl der Landrat. Dann sollte er die Wahlwerbung auch aus eigener Tasche bezahlen.
Und die Berufung sollte der Landrat auch persönlich einreichen und auch hier den Steuerzahler nicht belasten.


Im Kreishaus heißt er „Sonnen-Coenen“ (RP vom 02.04.2022)

Die Rheinische Post veröffentlicht in ihrer heutigen Ausgabe einen fast einseitigen Artikel über den Landrat Dr. Coenen, den fraglichen Artikel über die Erfolge der Kreisverwaltung eine Woche vor der Kommunalwahl und die Akzeptanz dieses Artikels und seiner Person in Verwaltung und der CDU.
 
Auch die BIVH hat ihre eigenen Erfahrungen mit dem Landrat gemacht. Eine Beschwerde über das Handeln des Landrates wurde in den kennwortgeschützten Bereich gestellt. Nach Ansicht der BIVH gab es dafür nur einen Grund. Die Öffentlichkeit sollte nicht über sein Fehlverhalten informiert werden. Nach Ansicht des Landrates handelte es sich um eine Maßnahme des Datenschutzes personenbezogener Daten. Nach eigenen Recherchen ein einmaliges Vorgehen, das bei anderen Beschwerden nicht angewendet wurde.
Kritik an seiner Amtsausübung mag der Herr Landrat gar nicht.
 

Die Anregung der BIVH wurde umgesetzt.

Die Anregung der Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. an die Bürgermeisterin zur Ergänzung der Protokolle der Sitzungen im Bürgerinformationssystem wurde in der Zwischenzeit umgesetzt und bis zurück in den November 2013 mit Ergebniskommentaren versehen und auch die letzten Sitzungen dieses Jahres wurden entsprechend ergänzt.
Sitzung aus dem November 2013:
Sitzung vom März 2022:
Das ist wirklich eine schnelle Umsetzung unserer Anregung.
VIELEN DANK!!
👍👍👍👍👍

Haupt- und Finanzausschuss

Haupt- und Finanzausschuss tagt am 07. März 2022 um 18 Uhr im Bürgerhaus in Dülken.
Im Rahmen dieser Sitzung wird auch die Anregung der BIVH behandelt, die Ergebnisse der Sitzungen von Rat und den Ausschüssen im Bürgerinformationssystem in kurzer Form bekannt zu geben.
Der Vorschlag der Bürgermeisterin entspricht im Wesentlichen der Anregung der BIVH.
Die Anregung der BIVH:
Der Vorschlag der Bürgermeisterin:
 

Kleine Nachlese zu zwei Ausschusssitzungen

Die Sitzungen vom Montag 14.02.2022 (STEP – Stadtentwicklung und Planung) sowie vom Dienstag 15.02.2022 (Klima- und Umweltschutz) zeigten recht deutlich in welchem Umfang sich die Aktivitäten von Politik und Verwaltung auf die Forderungen des Umweltschutzes einrichten.

Im STEP wurden Bebauungspläne diskutiert, die sich im Wesentlichen auf Bebauungsbestände in der Hauptstraße und an der Freiheitsstraße richten. Zweck dieser Bebauungspläne ist die Regelung der Art der dort erlaubten Geschäftsansiedlungen. Eine Auflage, die bei Renovierung oder Neubau die Art der zu verwendenden Energieträger für die Raumwärmeerzeugung vorschreibt, fehlt in den Ausführungen. Wann, wenn nicht jetzt, müssen derartige Fragen beantwortet werden?

Die CDU stellte im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zwar einen Antrag zur Festlegung von Standards im Gebäudemanagement (dies bedeutet eine Einschränkung auf Gebäude im Besitz der Stadt Viersen). Dies ist gut, aber bei Weitem nicht ausreichend, wie auch der Ausschussvorsitzende bemerkte. Wir brauchen auch entsprechende Standards im Rahmen aller neuen Bebauungspläne. Wie sonst soll die Energiewende geschafft werden?

Die Diskussion zu den Fahrradwegen auf der Freiheitsstraße endeten auch sehr ernüchternd. Lediglich durch Fahrbahnmarkierungen abgetrennte Fahrradspuren wird Straßen NRW zulassen. Diese Art der Radwege sind insbesondere für Kinder und ältere Bürger sehr gefährlich und werden deshalb an bestehenden Fahrradwegen dieser Art auch sehr selten genutzt (z.B. Gerhard-Hauptmann-Straße, Freiheitsstraße zwischen Josefsring und Krefelder Straße, Gerberstraße). Jetzt rächt sich die Entscheidung von vor ca. 10 Jahren, als die Stadt die Hoheit über die L 116 im Bereich der Stadt an Straßen NRW abgetreten hat. Die eingesparten Kosten am Unterhalt der L 116 verhindern jetzt die Planungshoheit bei Radwegen auf der Freiheitsstraße.

In Mönchengladbach hat die Stadt die Hoheit über ihre Straßen behalten und kann jetzt Geschwindigkeitsregelungen entsprechend der eigenen Wünsche und Notwendigkeiten einführen, so zum Beispiel Tempo 40 km/h auf der Bismarckstraße.