Die BIVH unterstützt die Forderungen und Aussagen in den drei Leserbriefen in der Rheinischen Post von heute.
Insbesondere die Entscheidung über die Zukunft des Wildgeheges sollten die Bürger im Rahmen eines Bürgerentscheides fällen. Gemäß § 26 GO NRW hat der Rat, der selber unschlüssig ist, hierzu die Möglichkeit. Ein Bürgerbegehren ist dann nicht erforderlich.