Nachdem die jetzt mit diversen Verfahrensfehlern behaftete vorzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde, zeigt sich, dass sowohl eine Vielzahl der direkt betroffenen Anwohner, als auch eine Vielzahl von Wirtschaftsunternehmen gegen diese Neuansiedlung votieren.
In der öffentlichen Darstellung des OBI Projektes im Rahmen der vorzeitigen Bürgerbeteiligung fehlen wesentliche Element des Projektes oder werden falsch dargestellt:
• die zusätzliche Ampelkreuzung ist nicht in der Planungsskizze vorhanden noch in den Erläuterungen,
• der für OBI Baumärkte dieser Größe übliche „OBI Mast“ mit weithin sichtbarem Namensschild und Beleuchtung fehlt in den Unterlagen,
• die Darstellung der Ausgleichsflächen ist fehlerhaft, da ein wesentliches Grundstück für diese Zwecke zum Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung nicht zur Verfügung steht,
• die Verlegung der Ortsdurchfahrt mit der daraus resultierenden Lärmbelästigung auch in der Grünphase der Ampelanlage ist nicht erläutert oder in der Planungsskizze eingezeichnet,
• zum Zeitraum der Bürgerbeteiligung gibt es verwirrende Zeitangaben über das Enddatum,
• die Darstellung der Unterlagen im Internet ist lückenhaft, nach Aussage des Bauplanungsamtes ist dies ein „sporadisch“ auftretender Fehler,
• es fehlen die laut BauGB erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen in den Planungsunterlagen,
• es fehlen die Gutachten zum Einfluss des zusätzlichen Baumarktes auf den vorhandenen Einzelhandel, zur Lärmemission, zur Schadstoffemission, zur hydrologischen Situation,
• fehlende Bestandsaufnahme der jetzigen Lärmbelästigung,
• fehlende Bestandsaufnahme der jetzigen Lärmstruktur.