Fakten zur Denkmalwürdigkeit der Viersener Mühlen

In der Fragestunde der letzten Ratssitzung am 13.11.2018 hat die BIVH die Frage gestellt, aus welchen Gründen die Hammer Mühle nicht unter Denkmalschutz gestellt worden ist. Die Bürgermeisterin versprach Klärung dieser Frage zusammen mit dem Landschaftsverband. Zwischenzeitlich hat die BIVH eigene Recherchen angestellt und das Ergebnis in einem Dokument zusammengestellt und der Bürgermeisterin übersandt, um ihr bei der Klärung der Frage behilflich zu sein.

Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V.

Fakten zur Denkmalwürdigkeit der Viersener Mühlen

Die Liste der Baudenkmäler der Stadt Viersen enthält zwei Mühlen und ein Wohnhaus, das zu einer Mühle gehörte:

In den Beschreibungen zu diesen Baudenkmälern, die auf der Webseite der Stadt Viersen zu finden sind (https://www.viersen.de/de/inhalt/baudenkmaeler), werden 12 frühere Wassermühlen im Stadtgebiet von Viersen genannt. Außer den drei genannten Mühlen, die als Baudenkmäler erfasst wurden, standen von den 12 Mühlen bis zum 23. Oktober 2018 noch die Gebäude der Hammer Mühle.

Während die Bongartzmühle und die Kaisermühle bereits im Jahr 1985 unter Denkmalschutz gestellt wurden, erfolgte ein solcher Schutz für das Wohnhaus der Kirbermühle am 23.10.1991. Also während der Zeit von 30 Jahren, in der die jetzige Denkmalschutzbeauftragte der Stadt Viersen ihreTätigkeit ausübt. In der Beschreibung der Geschichte der Kirbermühle wird die Hammer Mühle explizit aufgelistet. Sie muss also der jetzigen Denkmalschutzbeauftragten sehr wohl „über den Weg gelaufen“ sein, wenn sie ihre Arbeit engagiert und sorgfältig ausgeführt hätte und die durch das eigene Haus erstellten Dokumente zur Kenntnis genommen hätte.

Im Buch des Heimatforschers Hans Vogt aus dem Jahr 1998 mit dem Titel „Niederrheinischer Wassermühlenführer“ wird zudem auf Seite 514 festgehalten, dass die Hammer Mühle bis 1906 lief. Seitdem wurden die Gebäude nur noch für landwirtschaftliche und allgemein gewerbliche Zwecke genutzt. Sie sind weitgehend unversehrt.

Auf diesem Hintergrund erscheint es sehr unwahrscheinlich, dass sich in der Zeit, in der sich die jetzige Denkmalschutzbeauftragte im Amt befand, nicht über die Hammer Mühle und deren mögliche Denkmalwürdigkeit mit dem Landschaftsverband diskutiert wurde. Wenn dies wirklich nicht der Fall gewesen sein sollte, so hat die Denkmalschutzbeauftragte ihre Aufgabe nicht sorgfältig durchgeführt. Bei einer Überprüfung der einschlägigen Literatur von Ferdinand Dohr: Vom Wasserwesen im Alten Viersen. In: Heimatbuch des Kreises Kempen-Krefeld, 25. Folge/1974, S. 47–55, hätte man sehr einfach feststellen können, dass außer den drei unter Schutz gestellten Mühlen nur noch die Gebäude der Hammer Mühle existieren und hier eine Denkmalschutzprüfung hätte erfolgen müssen.

Da eine solche Prüfung anscheinend nicht erfolgt ist, stellt sich die Frage, ob aus Gründen der Wirtschaftsförderung und Arrondierung des Gewerbegebietes Hosterfeld eine Prüfung einer Unterschutzstellung unterblieb.

Da die Bürgermeisterin auf die Frage der BIVH zu diesem Thema während der letzten Ratssitzung im Rahmen der Bürgerfragestunde versprach, die Gründe mit dem Landschaftsverband zu diskutieren, warum die Hammer Mühle nicht unter Schutz gestellt wurde, können diese Fakten vielleicht hilfreich sein.