Zensur auf der Facebook Seite der Stadt Viersen

Zensur auf der Facebook Seite der Stadt Viersen.

Die Stellungnahme der BIVH zum Problem einer möglichen Praktiker Insolvenz wurde gelöscht. Dies passt gut in das sonstige Verhalten der Stadtverwaltung in Bezug auf OBI. Auskunft über Planungsdetails geben? Wozu, man kann sich hinter Datenschutz verstecken. E-Mails entgegen nehmen, die Verstöße gegen die Teilbaugenehmigung enthalten? Es gibt doch Spamfilter!
Zur Frage des Zugangs zu Behörden ist die folgende Meldung in der RP vom 11.07.2013 interessant, die im viertletzten Absatz zu dieser Frage Stellung nimmt.
http://nachrichten.rp-online.de/panorama/mails-nach-urlaub-loeschen-ist-das-zulaessig-1.3529263

Stellungnahme der BIVH zur aktuellen Situation zum Praktiker Baumarkt

Liebe Mitbürger,
derzeit herrscht eine große Aufgeregtheit um die mögliche Insolvenz von Praktiker. Ob dies auch den Praktiker Baumarkt an der Kanalstraße betreffen wird, bleibt abzuwarten. Eine Umwandlung in einen Max Bahr Markt ist im Gespräch.
Das Szenario ist schon lange bekannt und wurde auch im Gespräch der BIVH mit dem Bürgermeister am 07.08.2012 thematisiert. Der Bürgermeister erklärte dazu, dass ein Leerstand an der Kanalstraße kein Problem darstellt, da er dafür Sorge tragen wolle, dass dann REAL in den Rathausmarkt zieht, damit dieser Standort beseitigt wird. Dies ist kein Aprilscherz, sondern die Planungsrealität unseres Bürgermeisters.
Von der SPD erhielt die BIVH ohne Kommentar gleich zwei Empfehlungen zu Artikeln aus dem Internet zu Praktiker. Da dies kommentarlos von Herrn Alfons Görgemanns übersandt wurde, geht die BIVH davon aus, dass die SPD sprachlos ist. Es wäre bestimmt besser gewesen, die SPD hätte die Gesprächsangebote der BIVH angenommen. Ob die SPD auch an die vor der Arbeitslosigkeit stehenden Arbeitnehmer denkt (20.000 bei Praktiker laut Meldung RP vom heutigen Tag)? An einer möglichen Insolvenz sind insbesondere die den Wettbewerb verzerrenden Unterstützungen von multinationalen Konzernen wie OBI schuld und wie sie durch die Stadt Viersen praktiziert werden. Wenn Praktiker in die Insolvenz geht, hat die Stadt Viersen ihren Beitrag dazu geleistet. Wirklich toll!
Einmal in der Abhängigkeit eines multinationalen Konzerns übernimmt der dann die Stadtplanung und macht was er will. Standortauswahl nach den Regeln des Baugesetzbuches? Wozu denn so etwas. Der will an die Kölnische Straße und alle müssen spuren und wenn erforderlich wird auch an den Bestimmungen gedreht.
Droht eine Unterversorgung im Bereich Baumarktartikel, wenn Praktiker verschwinden sollte und OBI nicht kommt? Natürlich nicht. Der Einzelhandel in Viersen würde belebt werden und der bemängelte Service im Baumarktbereich könnte durch Serviceleistungen im Fachhandel kompensiert werden. Weiterhin hätte der Viersener Bürger die Möglichkeit sich von dem Preisniveau des Fachhandels zu überzeugen. Erst kürzlich informierte die ARD über einen Vergleich von Baumärkten und Fachhandel. Qualität und Preis waren im Fachhandel entgegen der ortsüblichen Meinung besser.
Wir brauchen keinen OBI (es gibt auch ohne Praktiker und OBI genügend Schrauben und Nägel in Viersen zu kaufen, z.B. bei Neef) und schon gar nicht an der Kölnischen Straße. Erschrockene Mitbürger haben ihr Entsetzen über die riesigen Ausmessungen des OBI Baumarktes an der Kölnischen Straße nach Beginn der Erdarbeiten zum Ausdruck gebracht.
Und wenn schon einen Baumarkt, dann an der Kanalstraße! Nach Möglichkeit aber keinen OBI, denn deren Praktiken haben wir zur Genüge kennengelernt.

Die STEP Sitzung am 08.07.2013

Die STEP Sitzung brachte zum Thema OBI das erwartete Ergebnis. Herr Meies, Bündnis 90/Die Grünen und die Linken votierten tapfer gegen den OBI Baumarkt. Die restlichen Ausschussmitglieder folgten den Fraktionszwängen. Nicht einmal die Offenbarung des Risikos, das sie eingegangen sind, hat sie bewegen können anders zu stimmen. Wie die berühmten Lemminge stürzten sie sich ins OBI Abenteuer. Der Bürgermeister hatte nicht einmal einen Juristen zur Hand, der zur Frage der Haftung der Ausschussmitglieder Auskunft geben konnte. Da musste der Leiter der Bauplanung aushelfen und wirkte verständlicherweise etwas hilflos. Die Frage mit dem weggebaggerten historischen Weg wird im Rahmen einer Normenkontrollklage aufgearbeitet werden können. Da wird noch mehr ans Tageslicht kommen.

Offene E-Mail an die Ratsmitglieder der Stadt Viersen vom 07.07.2013

Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Viersen,

die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung werden am Montag, dem 08. Juli 2013, in ihrer Sitzung den Bebauungsplan 105 (OBI Baumarkt) aufheben und sollen einer Neufassung des Bebauungsplanes 105 zustimmen. Den ersten Schritt kann ich Ihnen wärmsten empfehlen. Der Bebauungsplan 105 muss aufgehoben werden.

Ganz anders sieht es mit der Zustimmung zur Neufassung aus. Überlegen Sie reiflich, ob Sie unter den neuen Bedingungen einer Neufassung zustimmen sollten. Seit dem Beschluss vom 04.06.2013 haben sich die Randbedingungen erheblich geändert. Ich habe gegen die Teilbaugenehmigung Anfechtungsklage erhoben. Glauben Sie wirklich, ich gehe das Risiko eines solchen Gerichtsverfahrens ein, ohne davon überzeugt zu sein, diesen Prozess zu gewinnen? Ganz bestimmt nicht! Die Anzahl der Verfahrensfehler in diesem Bauleitverfahren ist beträchtlich. Die auf Seite 3 der Sitzungsvorlage zu TOP 10 dargestellte „redaktionelle Änderung“ stellt wohl vielmehr die grundlegende Änderung des Entwässerungskonzeptes dar. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit soll nicht erforderlich sein? Wir werden sehen, was das Gericht hierzu sagt.

Ich verspreche Ihnen, es wird nicht die letzte Aufhebung und Neufassung des Bebauungsplanes 105 sein, zu der Sie zusammengerufen werden. Eine Verwaltung, die so unter Druck steht und gegen die eigene Überzeugung immer nur im Sinne des Investors OBI arbeiten muss, weil es die Leitung so wünscht, macht unbewusst Fehler. Das glauben Sie nicht? Hier der Beweis. Durch das Baugelände führt(e) ein öffentlicher Weg, die Verlängerung des Hammer Kirchweges. Dieser Feldweg wurde von diversen Personen täglich genutzt, um auf historischen Pfaden möglichst schnell in Richtung Stadt gehen zu können. (Namen sind mir bekannt, möchte ich aber erst im Rahmen des Gerichtsverfahrens öffentlich machen). Das ist jetzt vorbei. Hier ist erneut der Verwaltung ein formaler Fehler unterlaufen. Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW hätte eine Einziehung dieser Wegeeigenschaft erfolgen müssen. Gemäß Nr. 4 des gleichen Paragrafen hätte dies durch öffentliche Bekanntmachung mit einer Einspruchsfrist von drei Monaten oder im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens (hier 85. FNP Änderung) erfolgen müssen. Ist aber nicht erfolgt und der Weg existiert nicht mehr. Warum fragen Sie bitte den Herrn Bürgermeister Thönnessen oder seinen Baudezernenten Herrn Zenses. Was sagt eigentlich OBI zu diesem Hin und Her? Ich würde als Investor mich schnellsten verabschieden von einem solch unzuverlässigen Partner. Doch halt, der Konzern zu dem OBI gehört ist ja selbst nicht sehr zuverlässig, hat er doch vor einiger Zeit die Hauptverwaltung von Kaisers-Tengelmann nach Mülheim verlegt. Vielleicht doch eine gute Partnerschaft? Hat jemand im Rat eigentlich schon einmal bedacht, wieso immer nur OBI oder Netto (15 % Teilhabe von Tengelmann) sich neu ansiedeln sollen? Die Stadt Viersen gerät immer mehr in die Abhängigkeit eines multinationalen Konzerns und wird erpressbar. (5x Kaisers, Birkenhof, Logistikzentrum und jetzt noch OBI und Netto???) OBI zeigt doch gerade, was das bedeutet. Auflagen der Teilbaugenehmigung werden nicht eingehalten. Den Kampfmittelräumdienst sicherheitshalber das Gelände gründlich absuchen lassen? Wozu denn. Das „hypothetische“ Risiko trifft doch nur die Bauarbeiter (die wissen eh nix davon) und diese renitenten Anwohner! Bei vergleichbaren Bauvorhaben in anderen Städten, bei denen keine Munition gefunden wurde, hat das Fürsorgeprinzip der Stadtverwaltung oder eines Arbeitgebers immer eine flächendeckende Prüfung durchführen lassen. Aktuelle Planungsunterlagen den Einspruchsführern mit der Kenntnisgabe der Teilbaugenehmigung übersenden? Wozu denn so etwas? Damit die wissen, wie die Entwässerung des OBI Baumarktes sie bedroht? Die können ruhig dumm sterben! Das Ganze hat ja schließlich schon Tradition. Bevor das Bauleitverfahren begann, hat Herr Küppers GMG den jetzigen Sprecher der Bürgerinitiative Viersen-Hamm durch Falschinformation behindert, ein Bürgerbegehren gegen das Bauleitverfahren durchzuführen. Und der Bürgermeister Thönnessen hat dieses Vorgehen in seinem Vorwort der Augustausgabe 2012 von „Viersen Aktuell“ mit Investorenschutz verteidigt. Investorenschutz vor Bürgerechten – wirklich toll. Und der Bürgermeister versucht mit allen juristischen Tricks die Auskunft über die Höhe der Planungskosten zu verschweigen, die Stadt und GMG für den OBI Baumarkt übernehmen. Eine solche Unterstützung ist ja auch unbedingt erforderlich. Es handelt sich ja schließlich um einen multinationalen Konzern, der diese Unterstützung von einer Stadt in Finanznöten dringend benötigt. Wirklich ein toller Partner. Ob der wirklich Arbeitsplätze schafft oder wie an anderen Orten die Leute von einem Markt abzieht, den er schließt (der hat dort ja mehrere Jahre existiert), ist noch nicht öffentlich bekannt.

Wenn Sie jetzt in Kenntnis all dieser Umstände dem Bebauungsplan 105 zustimmen, machen Sie sich m.E. der vorsätzlichen Verletzung Ihrer Pflichten gemäß § 43 GO NRW schuldig.

(4) Erleidet die Gemeinde infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die Ratsmitglieder, wenn sie

a) in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben,

Noch ist die Teilbaugenehmigung nicht rechtskräftig und die bisher durchgeführten Arbeiten führt OBI auf eigenes Risiko durch. Erfolgt später eine Aufhebung der Baugenehmigung, kann die Situation ganz anders aussehen und OBI verlangt von der Stadt Schadenersatz. Deshalb kann es nur eine Entscheidung geben: Nutzen Sie die Chance und stimmen Sie gegen die Neuauflage des Bebauungsplanes 105. Schließlich wäre entsprechend den neuen Regelungen des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) der OBI Baumarkt an der jetzigen Stelle nicht möglich. Zukunftsorientierte und nachhaltige Planung in Viersen? Was ist denn das?? Das Ding muss durchgepeitscht werden, sonst wird es nichts mehr!

Herr Thönnessen und Herr Zenses werden Ihnen etwas anderes raten. Aber sollte man diesen Worten Vertrauen schenken? Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Diskrepanz zwischen Neujahrsansprache des Bürgermeisters und der Realität. Da war Vertrauen auch nicht angebracht. Das Bauleitverfahren zum OBI Baumarkt ist nun wirklich kein Glanzstück von Bürgerbeteiligung. Dies war der Beginn des Bürgerprotestes in Viersen, der jetzt auch Süchteln und Dülken erfasst hat. Sorgen Sie dafür, dass die unzufriedene Bevölkerung wieder Vertrauen zu ihren Politikern fasst und bedenken Sie: schon bald wird Wahltag Zahltag sein.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Dr. Volker Breme

Sprecher der Bürgerinitiative Viersen-Hamm

Tel.: 02162-103663

e-mail: bi.viersen.hamm@gmail.com

http://www.facebook.com/Bi.Viersen.Hamm

http://www.bi-viersen-hamm.de/

 

Kampfmittelräumdienst für OBI – Teil III

Wer trägt die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung? Im Falle OBI wohl der Bauherr. Und einem multinationalen Konzern kann man derartige Kosten nicht aufbürden. Da müssen halt die Arbeiter auf der Baustelle eben den Kopf einziehen, wenn es rummst. Am besten aber man informiert sie nicht, damit die Arbeiten nicht zu langsam ausgeführt werden.

http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/Kosten_der__Kampfmittelr__umung.html

Kampfmittelräumdienst für OBI – Teil II

Die Teilbaugenehmigung für den OBI Baumarkt enthält die folgende Auflage:

0409 Aufgrund der Kampfhandlungen während des 2. Weltkrieges kann für das Grundstück nicht ausgeschlossen werden, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Aus diesem Grund sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten einzustellen. Der Kampfmittelräumdienst und das Ordnungsamt der Stadt Viersen sind umgehend zu benachrichtigen. Vor Durchführung evtl. größerer Bohrungen (z.B. Pfahlgründungen) sind Probebohrungen unter Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes zu erstellen.

Bei einer Nachfrage bei einem der Baggerführer auf dem Gelände von OBI, ob er diese Auflage kenne und sich der Problematik dieses Geländes bewußt wäre, verneinte dies der dort tätige Baggerfahrer. Das Bauordnungsamt wurde hierüber informiert und gebeten Stellung zu nehmen. Fortsetzung folgt.

Kampfmittelräumdienst für OBI – Teil I

Die Fürsorgepflicht der Städte Kempen und Krefeld für ihre Bürger sieht ganz anders aus, als dies in Viersen praktiziert wird:

Nachrichten von Welle Niederrhein
Kempen
Bombensuche an der Thomasstraße

Der Kampfmittelräumdienst hat gestern in Kempen nach möglichen Bomben aus dem zweiten Weltkrieg gesucht. Bevor die Bauarbeiten für neue Eigentumswohnungen an der Ecke Thomasstraße / Spüllwall beginnen, sollte geklärt werden, ob die Fläche bombenfrei ist. Deshalb wurde gestern ein sieben Meter langer Bohrer eingesetzt. Das Ganze war nur eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, denn eigentlich hatten Luftbildauswertungen gezeigt, dass in dem Bereich keine Bombe liegt.

Krefeld
Weltkriegsbombe in Oppum wird kommenden Dienstag entschärft

An der Neustraße in Oppum ist erneut eine Bombe aus dem Zweite Weltkrieg gefunden worden. Sie soll nächsten Dienstag entschärft werden. Weil die Bombe über einen Aufschlag- und nicht über einen Zeitzünder verfügt, ist eine sofortige Entschärfung nicht erforderlich.
Die Anwohner werden am Freitag mit Handzetteln informiert, ob sie ihre Häuser am Dienstag verlassen müssen. Knapp 1600 Menschen werden evakuiert. Diesmal wird ein deutlich größerer Sicherheitsradius um die Bombe gezogen als bei der Entschärfung vor neun Monaten. Damals war eine fünf Zentner-Bombe an der Neustraße gefunden worden, diesmal ist es eine zehn Zentner Bombe.

Wie die Stadtverwaltung in Viersen in vergleichbaren Fällen handelt in der nächsten Meldung.

Baubeschluss zum OBI Baumarkt muss neu gefasst werden

Der Baubeschluss zum OBI Baumarkt vom 04.06.2013 muss aufgehoben und neu gefasst werden. Der Grund liegt im Eintrag der Alleenbäume ins Alleenkataster NRW. Die Stadtverwaltung erwartet scheinbar viele Zuschauer, als Tagungsort wurde das Forum eingeplant. Tun wir der Stadt den Gefallen und kommen alle zu dieser Sitzung am Montag, den 08.07.2013 um 18.00 Uhr.

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Kommentar des stellvertretenden Sprechers der Bi-Viersen-Hamm

 Ein weiterer Kommentar des stellvertretenden Sprechers der Bi-Viersen-Hamm

Bürgerinitiativen der Bundesrepublik Deutschland gegen die unfähigen Planer in der Bundesrepublik, vereinigt Euch. Die Planer kosten nämlich das Geld der Steuerzahler, verursachen bei den Objekten Umweltlasten vielfältiger Art bei den betroffenen Bürgern, die dann noch nicht einmal ausgeglichen werden.
Warum diese Ansprache? Die Bürgerinitiative Viersen-Hamm erreichte die unten stehende Meldung einer B
ürgerinitiative aus Daglfing (liegt bei München).Welch ein Wunder, auch dort betroffene Bürger, natürlich durch die Errichtung eines OBI-Baumarktes.
Der Ablauf dieses Verfahrens gleicht dem der Viersener Stadtplanung. Die Folgen ersehen Sie aus diesem Text (Name und Adresse lasse ich hier aufgrund des Datenschutzes weg).

Meine Damen und Herren,
Leider konnten wir den Baumarkt hier bei uns in Daglfing nicht verhindern. Das ganze Verfahren wurde vor unserer Vorstandszeit abgewickelt. Deshalb ist es für uns schwierig Ihnen Zahlen zur Verfügung zu stellen, man müsste sich erst durch viele Aktenordner kämpfen. Ich kann Ihnen nur soviel sagen, dass das Verkehrsgutachten von Obi von 2940 Kfz, zusätzlich 100 Fahren durch Beschäftigte, 80 LKW-Fahrten, also eine Gesamtbelastung von 3120 Kfz-Fahrten angenommen hat. Ein Vergleichsgutachten, von unserer Bürgerinitiative in Auftrag gegeben, kam auf 4000 Fahrten pro Tag. Sie können davon ausgehen, dass die Zahlen, die Obi vorlegt, geschönt sind. Bei uns hat sich nun der Fall ergeben, dass jetzt, wo der Baumarkt im Bau ist, die Stadt München Maßnahmen ergreift um die betroffenen Straßen zu entlasten, obwohl es vorher geheißen hat, das sei doch alles kein Problem und unsere Bedenken vom Tisch gewischt wurden. 

Dass wir keinen Erfolg mit unserer Klage hatten, lag an Verfahrensfehlern. Auch war die Baugenehmigung schon erteilt, da ist es sehr schwer nachträglich noch etwas zu bewirken. Besser ist es, gleich zu Beginn zu handeln, im Zuge des Genehmigungsverfahrens. 

Name der BI.

Ende der/dieser Information. Da wir von Anfang an gehandelt haben, ist unsere Ausgangssituation schon einmal besser.
Nach Abstimmung, auch mit der BI aus München, werden wir weitere Einzelheiten bekannt geben.

Wer unsere Webseiten http://www.facebook.com/Bi.Viersen.Hamm und http://www.bi-viersen-hamm.de/ liest und verfolgt, seine Einsprüche zu dem Verfahren der bisherigen Planungen zum Baumarkt OBI abgeben hat, sowie die Antworten der Stadt darauf gelesen hat, wird wahrscheinlich hinter diesen Vorgehensweisen des Investors und der verantwortlichen Politiker eine Systematik entdecken. Das werde ich aus guten Gründen jedoch nicht weiter ausführen und die Beurteilung darüber dem jeweiligen Leser überlassen!
Der Sachverhalt der Wasserproblematik wird, wenn die Ausführung des Baumarktes an der Kölnischen Straße erfolgt ist und es zu den angesprochenen Gefährdungen gekommen ist, nicht so leicht zu reparieren sein, wie die Stadt München den betroffenen Anwohnern zur Verkehrssituation wahrscheinlich helfen wird, damit die Anwohner entlastet werden. Die Schadenersatzklagen werden kommen!!!
Zwei Diagramme im Ende meines Kommentares zeigen die in letzter Zeit erfolgten Regenereignisse für Viersen. Nicht hypothetische Annahmen sondern tatsächliche Mengen. Wie die Bemessung der Rückhaltung mit den „gesetzlichen Daten“ (Regenereignisse) in Einklang gebracht wird, konnte uns mit dem Argument des Datenschutzes nicht bekannt gegeben werden! Wir werden sehen, wie sich die Dinge zu diesem Thema für uns noch entwickeln!
Grundwasserschutz und wassergefährdende Stoffe im Brandfall, dieser Zusammenhang kann erst nach Vorlage aller Informationen und Sachverhalte diskutiert und kritisiert werden.
Auch wenn man schon tausende Baumärkte gebaut und von den Behörden abgenommen bekam, diese Fragen im Zusammenhang mit dem Brandschutz bekommt man mit dem Hinweis beantwortet, andere Baumärkte wurden auch so errichtet. Und schon hört das Denken bei den Verantwortlichen auf. Frei nach dem Motto – hier ein Zitat des Vorsitzenden der Partei mit dem anspruchsvollen Namen „FürVIE“ – „Bringen Sie mir Beweise und ich werde tätig“ (Auszug aus einem Gespräch der beiden Sprecher der BI mit diesem Politiker). Dieser hat für OBI gestimmt.

Am Ende der Sendung Frontal im ZDF kommt ja immer der Spot: Toll
Würde doch auch hier passen, oder?

An dieser Stelle werde ich schließen mit dem Hinweis, für weitere Kommentare muss ich noch meine Munition zurückhalten! Da gibt es noch einige Punkte, die noch zu klären sind!

Dipl.-Ing. Manfred Haak
Stellvertretender Sprecher der Bürgerinitiative Viersen-Hamm

Anmerkung zu den Diagrammen:

Diese dürfen nicht kommerziell verwendet werden. Nicht aufgrund des Datenschutzes, sondern weil hierzu ist die Erlaubnis des DWD erforderlich ist!

 Regenereignisse-Viersen 01

Regenereignisse-Viersen 02