Die neuesten Informationen zu Praktiker und Max Bahr

Praktiker
KEINE VERBINDLICHE LÖSUNG FÜR DIE MÄRKTE

Für die insgesamt 54 ehemaligen Praktiker-und seit 2012 auf Max Bahr umgeflaggten Märkte gibt es bis heute keinen endverhandelten verbindlichen Vertrag mit einem der verbliebenen Interessenten, der Max Bahr als Ganzes übernehmen und unter dieser Marke fortführen möchte.
Auch für die bereits im Leerverkauf befindlichen Praktiker-Standorte gibt es bis
heute kein unter insolvenzrechtlichen Aspekten annehmbares Angebot innerhalb einer größeren
Lösung unter der Baumarktmarke Max Bahr. Das teilte Christopher Seagon, Insolvenzverwalter der umgeflaggten Max Bahr-sowie der Praktiker Baummärkte mit.

Seagon hat deshalb nun entschieden, die Verhandlungen auch mit denjenigen Interessenten zu
intensivieren, die beabsichtigen einzelne oder mehrere, allerdings leerverkaufte Märkte zu
übernehmen. Wie diese Interessenten mitteilten, beabsichtigen sie diese Märkte im Falle der
Übernahme unter ihrer eigenen Marke fortführen. Ein Interesse an der Ware von Max Bahr besteht daher dann nicht. Deshalb beginnt kurzfristig an allen Standorten der umgeflaggten Max Bahr Märkte der Leerverkauf -mit täglich wechselnden Angeboten. Der genaue Starttermin für den Abverkauf wird noch gesondert lokal bekannt gegeben.

Max Bahr
VERHANDLUNGEN ZUR ÜBERNAHME AUF DER ZIELGERADE

Die Verhandlungen über die Übernahme und Fortführung der Baumarktkette Max Bahr gehen weiter voran. Dies teilte Dr. Jens-Sören Schröder, Insolvenzverwalter der 78 Bestandsmärkte von Max Bahr, mit.

Der Gläubigerausschuss hat heute beschlossen, die Schlussverhandlungen mit dem Bieterkonsortium um Hellweg zu führen. Er geht davon aus, einen Vertragsabschluss bis Ende Oktober zu erreichen.

Quelle: markt in grün

Das Ordungsamt der Stadt Viersen hat geprüft? Wirklich toll!

Nach Ansicht des Ordnungsamtes der Stadt Viersen ist nach Überprüfung der Baustelle an der Kölnischen Straße alles in Ordnung.
„Die an heutigen Vormittag durchgeführte Kontrolle führte zu keinen Beanstandungen. Die Verkehrszeichenpläne wurden eingehalten.“
Leider scheint das Ordnugsamt der Stadt Viersen seine eigenen Bescheide nicht zu kennen, sonst wäre die Kontrolle anders ausgefallen.
Ich habe dem Ordnungsamt meine Beratung angeboten. Diese wäre natürlich bei den Kostensätzen der Stadt für Verkehrszeichenpläne nicht kostenlos.

Hier ist anzumerken, dass der Sprecher der BIVH am 30.09.2013 vom Ordnungsamt der Stadt Viersen eine Ausnahmegenehmigung an vergleichbarer Stelle erhalten hat, auch für die halbseitige Absperrung der Kölnischen Straße. Der von der Stadt Viersen erstellte Verkehrszeichenplan zeigte mehr Verkehrszeichen und sah zusätzliche Einrichtungen zur Verkehrsleitung vor. Aber es scheint hier mit zweierlei Maßstab gemessen zu werden. Wirklich toll!

Ordnungsamt der Stadt Viersen scheint unwissend.

Anfang dieser Woche wurden an der Kölnischen Straße im Bereich der geplanten Zufahrt zum OBI Baumarkt 5 Bäume gefällt, die im Alleenkataster stehen. Die Arbeiten wurden ohne Absperrung und Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt. Nach Fertigstellung der Fällmaßnahmen wurde zuerst die Kölnische Straße in südlicher Richtung halbseitig gesperrt. Anschließend wurde die Gegenrichtung im Bereich des OBI Baumarktes gesperrt.

Da seit drei Tagen in diesem Bereich keine entsprechende Bautätigkeit erkennbar ist und die halbseitige Sperrung zu erheblichen Verkehrsproblemen mit Rückstau bis zur Ummerstraße geführt hat, versuchte der Sprecher der BIVH vom Leiter des Ordnungsamtes in Erfahrung zu bringen, warum diese Sperrung erforderlich ist. Dieser erklärte, dass er nicht alle Maßnahmen zur Verkehrsregelung kennen würde. Wenn ich Informationen hierzu erhalten wolle, solle ich eine schriftliche Anfrage senden.

Da die Absperrmaßnahme nicht den Regelungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) entspricht und Absperrungen auf das notwendige Maß zu beschränken sind, wäre ein Handel des Ordnungsamtes dringend erforderlich.

Doch auch die Fällmaßnahmen im Bereich des IER werden nicht nach RSA durchgeführt. Schließlich ist hier ja die Stadt Herr des Verfahrens und braucht sich nicht an öffentliche Regeln zu halten. So wurde die Fällung des einzelnen Baums vor Mac Donalds ohne jegliche Absperrmaßnahme durchgeführt. Lediglich ein Bauarbeiter stoppte beidseitig den Verkehr für etliche Minuten. Der Baum fiel quer über die Freiheitsstraße und wurde von einem Traktor weggezogen. Wäre der Baum nicht wie geplant gefallen, hätten die vordersten PKW in Mitleidenschaft gezogen werden können.

Baumfällungen für den IER

Die Baumfällungen im Bahnhofsbereich haben begonnen. Die Bitte vieler Bürger zu einer Informationsveranstaltung, die der zuständige Mitarbeiter an den Bürgermeister zur Entscheidung weitergereicht hat, blieb unbeantwortet.
Ist dies die Bürgernähe, die der Bürgermeister in seiner Neujahrsansprache in den Vordergrund gestellt hat???
Werden nur Bäume gefällt, die unbedingt weichen müssen? Der Baum im letzten Bild scheint nicht in der Straßenflucht zu stehen, ist aber gekennzeichnet zur Fällung. Braucht die Stadtverwaltung Holz um über den Winter zu kommen und die Hackschnitzelfeuerung zu bestücken???

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Umweltverschmutzung durch die OBI Baustelle

Heute wurde Schmutzwasser von der OBI Baustelle (mit Schlamm verunreinigt) in den öffentlichen Straßengraben an der Kölnischen Straße gepumpt. Ob es auch dafür eine Sondergenehmigung gibt? Eine Schädigung der störenden Alleenbäume ist wohl kaum auszuschließen.
Ein besonderes Lob gilt unserer Hündin Amalita, die beim Mäusesuchen den gut versteckten Schlauch entdeckte. Allerdings versank sie leider in der dreckigen Brühe und brauchte ein Wannenbad.
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E-Mail an Paul Mackes CDU

7 Tage vor der Bundestagswahl wurde Herr Mackes von der CDU in einer E-Mail auf die Misstände auf der OBI Baustelle aufmerksam gemacht:
Sehr geehrter Herr Mackes,

als möglicher Kandidat der CDU für den Posten des Bürgermeisters sind Sie bestimmt interessiert die Bürger optimal zu vertreten.
Dies haben Sie ja auch versucht in Ihrer E-Mail an mich vom 30.04.2012 zum Ausdruck zu bringen:

Im Rahmen der bisherigen Planungen wurde daher auch von politischer Seite auf die Belange der umliegenden Wohnbebauung maximale Rücksicht genommen.

Bitte erklären Sie mir doch, warum ich dann, um mein Haus vor weiteren Beschädigungen durch die Verdichtungsarbeiten auf der OBI Baustelle zu schützen, gezwungen war gegen OBI eine einstweilige Verfügung zu erwirken, damit diese Arbeiten eingestellt wurden.
Durch die Verdichtungsarbeiten auf der Baustelle ist es in den letzten Tagen zudem zu erheblichen Überflutungen gekommen. Ein Anwohner der Kreuelsstrasse hat das durch Baustoffe verschmutzte Regenwasser auf seinem Grundstück gehabt.
Nennen Sie dies optimale Rücksichtnahme, wenn selbst Bauordnungsamt der Stadt und Umweltamt des Kreises den Bauherrn nicht dazu bewegen können, die Bauarbeiten ohne Belästigung und Schäden durchzuführen?
Und um allen die Krone aufzusetzen wurden heute am Sonntag Montagearbeiten auf der Baustelle ausgeführt. (Bild anbei)

Ich gehe davon aus, dass Sie mir über Ihre Aktivitäten in dieser Angelegenheit in Kürze berichten möchten.

Mit bestem Gruß

Volker Breme
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Dr. Volker Breme
Sprecher der Bürgerinitiative Viersen-Hamm (BIVH)