Anfang dieser Woche wurden an der Kölnischen Straße im Bereich der geplanten Zufahrt zum OBI Baumarkt 5 Bäume gefällt, die im Alleenkataster stehen. Die Arbeiten wurden ohne Absperrung und Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt. Nach Fertigstellung der Fällmaßnahmen wurde zuerst die Kölnische Straße in südlicher Richtung halbseitig gesperrt. Anschließend wurde die Gegenrichtung im Bereich des OBI Baumarktes gesperrt.
Da seit drei Tagen in diesem Bereich keine entsprechende Bautätigkeit erkennbar ist und die halbseitige Sperrung zu erheblichen Verkehrsproblemen mit Rückstau bis zur Ummerstraße geführt hat, versuchte der Sprecher der BIVH vom Leiter des Ordnungsamtes in Erfahrung zu bringen, warum diese Sperrung erforderlich ist. Dieser erklärte, dass er nicht alle Maßnahmen zur Verkehrsregelung kennen würde. Wenn ich Informationen hierzu erhalten wolle, solle ich eine schriftliche Anfrage senden.
Da die Absperrmaßnahme nicht den Regelungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) entspricht und Absperrungen auf das notwendige Maß zu beschränken sind, wäre ein Handel des Ordnungsamtes dringend erforderlich.
Doch auch die Fällmaßnahmen im Bereich des IER werden nicht nach RSA durchgeführt. Schließlich ist hier ja die Stadt Herr des Verfahrens und braucht sich nicht an öffentliche Regeln zu halten. So wurde die Fällung des einzelnen Baums vor Mac Donalds ohne jegliche Absperrmaßnahme durchgeführt. Lediglich ein Bauarbeiter stoppte beidseitig den Verkehr für etliche Minuten. Der Baum fiel quer über die Freiheitsstraße und wurde von einem Traktor weggezogen. Wäre der Baum nicht wie geplant gefallen, hätten die vordersten PKW in Mitleidenschaft gezogen werden können.