Machen Sie den Wahltag zum Zahltag

Noch 12 Tage bis zur Bundestagswahl, dann haben Sie die Möglichkeit den Parteien die für den OBI gestimmt haben, die Quittung zu erteilen. CDU, SPD und FDP sollten nicht Ihre Stimme erhalten – die haben für den OBI gestimmt.

Die Bundestagskandidaten dieser Parteien haben „zuständigkeitshalber“ auf die Kommunalpolitiker verwiesen. Als ob der OBI nicht Auswirkungen auf den gesamten Wahlkreis hat. Der soll doch Käufer aus anderen Orten weglocken. Wenn es unangenehm wird, spielen diese Herren lieber Old Shatterhand oder Feuerwehrmann! Solche Politiker können wir hier nicht gebrauchen, davon gibt es schon zu viele.

Machen Sie Ihrem Unmut Luft und gehen Sie zur Wahl, damit Wahltag Zahltag wird. Es gibt schließlich auch noch andere Parteien, die sich zur Wahl stellen und gegen den OBI gestimmt haben: Bündnis 90/ Die Grünen und die Linken. Und AfD und Piraten stehen auch zur Wahl. Stellen Sie sich vor, die würden alle über 5 % erhalten. Da würden CDU, SPD und FDP ganz schön verwundert dreinschauen. Die Bundestagswahl soll zur Generalprobe für die Kommunalwahlen im nächsten Jahr werden.

Das Bauschild

Die BIVH begrüßt es, dass ca. 3 Wochen nach Baubeginn der Hochbauarbeiten auf der OBI Baustelle seit heute ein gemäß § 14 (3) Bauordnung NRW gefordertes Bauschild vorhanden ist. Dadurch ist endlich eine ladungsfähige Anschrift auch des Bauunternehmers verfügbar.
Was passiert eigentlich mit einem privaten Bauherrn, der vergleichbar verfährt?
Wo bleibt hier eigentlich die Kontrolle von Politik und Verwaltung?
Aber in 19 Tagen ist ja Wahltag, dann gibt es die Quittung für die Befürworter des OBI Baumarktes: CDU, SPD und FDP. FÜR VIE tritt nicht zur Wahl an, da gibt es die Quittung nächstes Jahr.

Auflösung des Preisrätsels

Jetzt kommen wir endlich zur Auflösung unseres Preisrätsels. Die Frage war: Wie kann diese verdichtete Fläche genutzt werden, um eine sichere Versickerung gemäß den Bestimmungen des Landeswassergesetzes zu realisieren, ohne Gefährdung der Anlieger?
Es gab leider keine Lösungsvorschläge. Deshalb greifen wir zurück auf eine Äußerung des Bürgermeisters während der Infoveranstaltung im August 2012:

„Wenn OBI kommt, regnet es nicht mehr.“

Da dies die einzige Lösung des Problems darstellt, erhält Herr Bürgermeister Günter Thönnessen den ersten Preis von der Jury. Die Tafel Schokolade liegt beim Sprecher der Bürgerinitiative zur Abholung bereit. Bei dieser Gelegenheit kann sich der Bürgermeister einmal davon überzeugen, wie der Ortseingang von Viersen schon jetzt durch sein persönliches Engagement „umgestaltet“ wurde.
Herzlichen Glückwunsch zum ersten Preis!

Bleibt Viersen der Praktiker Markt erhalten?

In einer Meldung von DIYonline wird eine Liste von 51 Praktiker Märkten genannt, die aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage sofort verkauft werden müssen. Viersen ist in dieser Liste nicht enthalten. (Von vielen Kommunalpolitikern) Totgesagte leben bekanntlich länger!

Weg mit Schaden

Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter Christopher Seagon durchgeführte Überprüfung des von den Verantwortlichen aus dem Praktiker-Konzern bereits erarbeitenden Restrukturierungskonzeptes ergab, dass 51 Praktiker-Standorte, darunter drei Extra BauHobby-Märkte, spätestens zum 30. Oktober 2013 verkauft werden müssen. Diese Märkte erwirtschafteten, so Seagon, seit Längerem deutliche Verluste und belasteten damit die anderen Filialen erheblich. Nach den inzwischen erfolgten Sondierungsgesprächen im Rahmen des vom vorläufigen Insolvenzverwalter initiierten M&A-Prozesses stehe zudem nicht zu erwarten, dass mögliche Investoren, die Interesse an einer Übernahme von Praktiker/Max Bahr im Ganzen oder in Teilen haben, diese Standorte als Praktiker- beziehungsweise Max Bahr-Baumärkte fortführen würden. Den insgesamt etwa 1.500 festangestellten Beschäftigten (zzgl. etwa 1.000 geringfügig Beschäftigte) an diesen 51 Standorten wird derzeit nicht gekündigt. Seagon sieht Chancen, dass Investoren aus anderen Branchen Standorte und Beschäftigte übernehmen. „Diese Märkte haben unter dem Dach von Praktiker oder Max Bahr keine Perspektive. Ein leer verkaufter Markt aber ist insbesondere für potenzielle Investoren anderer Branchen interessanter als ein Markt mit Ware“, sagte Seagon. Entsprechende Interessensbekundungen seien bereits übermittelt worden. Der Abverkauf an den 51 Standorten mit entsprechenden Rabatten beginnt voraussichtlich in der kommenden Woche. Wie es an den weiteren Standorten der Praktiker-Baumärkte weitergeht, würden in den kommenden Wochen weitere Detailprüfungen, die wirtschaftliche Entwicklung an den jeweiligen Standorten und der bereits in der vorigen Woche eingeleitete Investorenprozess zeigen. Hier hätten inzwischen verschiedene strategische und Finanzinvestoren Interesse an einer Übernahme der Praktiker-/Max-Bahr-Gruppe im Ganzen oder in Teilen bekundet. In diesem strukturierten Prozess erhalten ernsthafte Interessenten die Möglichkeit zur Angebotsabgabe auf Basis der durch die Investmentbank Macquarie erteilten Informationen. Erste Interessensbekundungen würden bereits ausgewertet. Mit konkreten Angeboten wird Anfang September 2013 gerechnet.
Folgende 51 Standorte sind vom Verkauf betroffen:
Altötting, Arnsberg, Bautzen, Berlin-Wedding, Bielefeld, Bonn, Brandenburg, Bruchsal, Chemnitz (Werner-Seelenbinder-Straße), Darmstadt, Duisburg-Meiderich, Eisenhüttenstadt, Emden, Erfurt, Frankfurt/Oder, Freising, Garbsen, Görlitz, Gosen, Gotha (Gottlieb-Daimler-Straße), Gotha (Langensalzär Straße), Hamburg-Eidelstedt, Hamburg-Wentorf, Heidelberg, Herford, Ingolstadt, Kempten, Köln-Porz, Kulmbach, Kuppenheim, Magdeburg (Saalestraße), Memmingen, Mittweida, Mönchengladbach (Aachener Straße), Mülheim/Ruhr, München Gleisdreieck, Neumünster, Oberjettingen, Oranienburg, Pfarrkirchen, Pforzheim, Plauen, Reutlingen, Riesa, Rüsselsheim, Straubing, Suhl, Weiden, Weißwasser, Würzburg, Zittau.
(Quelle: DIYonline)

Neues von der OBI Baustelle

Durch den Einsatz von Vibrationstechnik zur Erdverdichtung auf der Baustelle für einen geplanten OBI Baumarkt an der Kölnischen Straße sind erste Schäden an den Gebäuden der Anwohner der Kreuelsstrasse zu verzeichnen. Nachdem auch diverse Versuche von Stadt- und Kreisverwaltung zur Reduzierung der Auswirkungen der Vibrationstechnik nicht von Erfolg gekrönt waren, hat der Sprecher der Bürgerinitiative Viersen-Hamm durch einstweilige Verfügung beim Landgericht Mönchengladbach bewirkt, dass der ausführenden Baufirma der Einsatz von Vibrationstechnik mit waagerechter Stoßwellenausbreitung untersagt wurde.
Erschwerend kam bei der Entscheidung noch hinzu, dass eine Auflage bezüglich möglicher Kampfmittel auf dem Baugelände durch den Einsatz der Vibrationstechnik in Frage gestellt wurde. Die Vibrationstechnik könnte zur Auslösung von im Boden befindlicher Kampfmittel führen. Der Baugrund war trotz der negativen Erfahrungen mit einer Säurezünderbombe im letzten Jahr in Viersen nicht flächendeckend durch den Kampfmittelräumdienst untersucht worden. Die Kosten einer flächendeckenden Baugrunduntersuchung hätte der Bauherr zu tragen gehabt. Die Bauarbeiten sollten gemäß Auflage 0409 vorsichtig ausgeführt werden:
Aufgrund der Kampfhandlungen während des 2. Weltkrieges kann für das Grundstück nicht ausgeschlossen werden, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Aus diesem Grund sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten einzustellen. Der Kampfmittelräumdienst und das Ordnungsamt der Stadt Viersen sind umgehend zu benachrichtigen. Vor Durchführung evtl. größerer Bohrungen (z.B. Pfahlgründungen) sind Probebohrungen unter Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes zu erstellen.
Der Einsatz von Vibrationsverdichtern steht nach Ansicht der BIVH im Widerspruch zu dieser Auflage. Man kann beim Einsatz von Vibrationsverdichtern wohl kaum von vorsichtigem Vorgehen sprechen.
Alles für den OBI – nichts für die Anwohner!
Noch 44 Tage bis zur Bundestagswahl. Dann ist Wahltag Zahltag!

Preisrätsel der BIVH im Sommerloch

Zur Unterhaltung im Sommerloch veranstaltet die BIVH ein Preisrätsel. Beigefügt sehen Sie ein Foto der Baufläche des geplanten OBI Baumarktes nach dem Regen am Mittwoch dieser Woche. Wie kann diese verdichtete Fläche genutzt werden, um eine sichere Versickerung gemäß den Bestimmungen des Landeswassergesetzes zu realisieren, ohne Gefährdung der Anlieger?
1. Preis eine Tafel feiner Schokolade
Beim Eingang mehrerer Lösungen entscheidet das Los ohne Aufsicht durch einen Notar.
Lösung bitte bis 08.08.2013 an
bi.viersen.hamm@gmail.com
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Die Problematik der Entwässerung beim OBI Baumarkt in Aachen

Interessant ist die Stellungnahme der Schoof Baugesellschaft, die den OBI Baumarkt in Aachen gebaut hat, zur Frage der dortigen Entwässerung. Wenn dort Dachbegrünung und Rigolen bei einem Boden mit schlechten Versickerungseigenschaften zu einer Überflutung bei Starkregen geführt hätten, warum soll dann in Viersen mit ebenfalls einem Baugrund mit schlechten Versickerungseigenschaften es nicht zu einer Überflutung bei Starkregen kommen? Die Betroffenen sind die Anwohner in Kreuelsstraße und Bachstraße, deren Häuser bis zu 2m tiefer liegen als der geplante OBI Baumarkt an der Kölnischen Straße.
http://www.schoofs-gruppe.de/news/meldung/alles-gut-be-dach-t-obi-markt-in-aachen-brand-fertiggestellt/

Und so sieht der OBI Baumarkt in Aachen aus, eine gute Ortseingangspforte für Viersen, das dann in OBI City umgetauft werden sollte.
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