Offene E-Mail an die Ratsmitglieder der Stadt Viersen vom 07.07.2013

Sehr geehrte Damen und Herren des Rates der Stadt Viersen,

die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung werden am Montag, dem 08. Juli 2013, in ihrer Sitzung den Bebauungsplan 105 (OBI Baumarkt) aufheben und sollen einer Neufassung des Bebauungsplanes 105 zustimmen. Den ersten Schritt kann ich Ihnen wärmsten empfehlen. Der Bebauungsplan 105 muss aufgehoben werden.

Ganz anders sieht es mit der Zustimmung zur Neufassung aus. Überlegen Sie reiflich, ob Sie unter den neuen Bedingungen einer Neufassung zustimmen sollten. Seit dem Beschluss vom 04.06.2013 haben sich die Randbedingungen erheblich geändert. Ich habe gegen die Teilbaugenehmigung Anfechtungsklage erhoben. Glauben Sie wirklich, ich gehe das Risiko eines solchen Gerichtsverfahrens ein, ohne davon überzeugt zu sein, diesen Prozess zu gewinnen? Ganz bestimmt nicht! Die Anzahl der Verfahrensfehler in diesem Bauleitverfahren ist beträchtlich. Die auf Seite 3 der Sitzungsvorlage zu TOP 10 dargestellte „redaktionelle Änderung“ stellt wohl vielmehr die grundlegende Änderung des Entwässerungskonzeptes dar. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit soll nicht erforderlich sein? Wir werden sehen, was das Gericht hierzu sagt.

Ich verspreche Ihnen, es wird nicht die letzte Aufhebung und Neufassung des Bebauungsplanes 105 sein, zu der Sie zusammengerufen werden. Eine Verwaltung, die so unter Druck steht und gegen die eigene Überzeugung immer nur im Sinne des Investors OBI arbeiten muss, weil es die Leitung so wünscht, macht unbewusst Fehler. Das glauben Sie nicht? Hier der Beweis. Durch das Baugelände führt(e) ein öffentlicher Weg, die Verlängerung des Hammer Kirchweges. Dieser Feldweg wurde von diversen Personen täglich genutzt, um auf historischen Pfaden möglichst schnell in Richtung Stadt gehen zu können. (Namen sind mir bekannt, möchte ich aber erst im Rahmen des Gerichtsverfahrens öffentlich machen). Das ist jetzt vorbei. Hier ist erneut der Verwaltung ein formaler Fehler unterlaufen. Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW hätte eine Einziehung dieser Wegeeigenschaft erfolgen müssen. Gemäß Nr. 4 des gleichen Paragrafen hätte dies durch öffentliche Bekanntmachung mit einer Einspruchsfrist von drei Monaten oder im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens (hier 85. FNP Änderung) erfolgen müssen. Ist aber nicht erfolgt und der Weg existiert nicht mehr. Warum fragen Sie bitte den Herrn Bürgermeister Thönnessen oder seinen Baudezernenten Herrn Zenses. Was sagt eigentlich OBI zu diesem Hin und Her? Ich würde als Investor mich schnellsten verabschieden von einem solch unzuverlässigen Partner. Doch halt, der Konzern zu dem OBI gehört ist ja selbst nicht sehr zuverlässig, hat er doch vor einiger Zeit die Hauptverwaltung von Kaisers-Tengelmann nach Mülheim verlegt. Vielleicht doch eine gute Partnerschaft? Hat jemand im Rat eigentlich schon einmal bedacht, wieso immer nur OBI oder Netto (15 % Teilhabe von Tengelmann) sich neu ansiedeln sollen? Die Stadt Viersen gerät immer mehr in die Abhängigkeit eines multinationalen Konzerns und wird erpressbar. (5x Kaisers, Birkenhof, Logistikzentrum und jetzt noch OBI und Netto???) OBI zeigt doch gerade, was das bedeutet. Auflagen der Teilbaugenehmigung werden nicht eingehalten. Den Kampfmittelräumdienst sicherheitshalber das Gelände gründlich absuchen lassen? Wozu denn. Das „hypothetische“ Risiko trifft doch nur die Bauarbeiter (die wissen eh nix davon) und diese renitenten Anwohner! Bei vergleichbaren Bauvorhaben in anderen Städten, bei denen keine Munition gefunden wurde, hat das Fürsorgeprinzip der Stadtverwaltung oder eines Arbeitgebers immer eine flächendeckende Prüfung durchführen lassen. Aktuelle Planungsunterlagen den Einspruchsführern mit der Kenntnisgabe der Teilbaugenehmigung übersenden? Wozu denn so etwas? Damit die wissen, wie die Entwässerung des OBI Baumarktes sie bedroht? Die können ruhig dumm sterben! Das Ganze hat ja schließlich schon Tradition. Bevor das Bauleitverfahren begann, hat Herr Küppers GMG den jetzigen Sprecher der Bürgerinitiative Viersen-Hamm durch Falschinformation behindert, ein Bürgerbegehren gegen das Bauleitverfahren durchzuführen. Und der Bürgermeister Thönnessen hat dieses Vorgehen in seinem Vorwort der Augustausgabe 2012 von „Viersen Aktuell“ mit Investorenschutz verteidigt. Investorenschutz vor Bürgerechten – wirklich toll. Und der Bürgermeister versucht mit allen juristischen Tricks die Auskunft über die Höhe der Planungskosten zu verschweigen, die Stadt und GMG für den OBI Baumarkt übernehmen. Eine solche Unterstützung ist ja auch unbedingt erforderlich. Es handelt sich ja schließlich um einen multinationalen Konzern, der diese Unterstützung von einer Stadt in Finanznöten dringend benötigt. Wirklich ein toller Partner. Ob der wirklich Arbeitsplätze schafft oder wie an anderen Orten die Leute von einem Markt abzieht, den er schließt (der hat dort ja mehrere Jahre existiert), ist noch nicht öffentlich bekannt.

Wenn Sie jetzt in Kenntnis all dieser Umstände dem Bebauungsplan 105 zustimmen, machen Sie sich m.E. der vorsätzlichen Verletzung Ihrer Pflichten gemäß § 43 GO NRW schuldig.

(4) Erleidet die Gemeinde infolge eines Beschlusses des Rates einen Schaden, so haften die Ratsmitglieder, wenn sie

a) in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer Pflicht gehandelt haben,

Noch ist die Teilbaugenehmigung nicht rechtskräftig und die bisher durchgeführten Arbeiten führt OBI auf eigenes Risiko durch. Erfolgt später eine Aufhebung der Baugenehmigung, kann die Situation ganz anders aussehen und OBI verlangt von der Stadt Schadenersatz. Deshalb kann es nur eine Entscheidung geben: Nutzen Sie die Chance und stimmen Sie gegen die Neuauflage des Bebauungsplanes 105. Schließlich wäre entsprechend den neuen Regelungen des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) der OBI Baumarkt an der jetzigen Stelle nicht möglich. Zukunftsorientierte und nachhaltige Planung in Viersen? Was ist denn das?? Das Ding muss durchgepeitscht werden, sonst wird es nichts mehr!

Herr Thönnessen und Herr Zenses werden Ihnen etwas anderes raten. Aber sollte man diesen Worten Vertrauen schenken? Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Diskrepanz zwischen Neujahrsansprache des Bürgermeisters und der Realität. Da war Vertrauen auch nicht angebracht. Das Bauleitverfahren zum OBI Baumarkt ist nun wirklich kein Glanzstück von Bürgerbeteiligung. Dies war der Beginn des Bürgerprotestes in Viersen, der jetzt auch Süchteln und Dülken erfasst hat. Sorgen Sie dafür, dass die unzufriedene Bevölkerung wieder Vertrauen zu ihren Politikern fasst und bedenken Sie: schon bald wird Wahltag Zahltag sein.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Dr. Volker Breme

Sprecher der Bürgerinitiative Viersen-Hamm

Tel.: 02162-103663

e-mail: bi.viersen.hamm@gmail.com

http://www.facebook.com/Bi.Viersen.Hamm

http://www.bi-viersen-hamm.de/

 

Kampfmittelräumdienst für OBI – Teil III

Wer trägt die Kosten für die Kampfmittelbeseitigung? Im Falle OBI wohl der Bauherr. Und einem multinationalen Konzern kann man derartige Kosten nicht aufbürden. Da müssen halt die Arbeiter auf der Baustelle eben den Kopf einziehen, wenn es rummst. Am besten aber man informiert sie nicht, damit die Arbeiten nicht zu langsam ausgeführt werden.

http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/Kosten_der__Kampfmittelr__umung.html

Kampfmittelräumdienst für OBI – Teil II

Die Teilbaugenehmigung für den OBI Baumarkt enthält die folgende Auflage:

0409 Aufgrund der Kampfhandlungen während des 2. Weltkrieges kann für das Grundstück nicht ausgeschlossen werden, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Aus diesem Grund sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten einzustellen. Der Kampfmittelräumdienst und das Ordnungsamt der Stadt Viersen sind umgehend zu benachrichtigen. Vor Durchführung evtl. größerer Bohrungen (z.B. Pfahlgründungen) sind Probebohrungen unter Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes zu erstellen.

Bei einer Nachfrage bei einem der Baggerführer auf dem Gelände von OBI, ob er diese Auflage kenne und sich der Problematik dieses Geländes bewußt wäre, verneinte dies der dort tätige Baggerfahrer. Das Bauordnungsamt wurde hierüber informiert und gebeten Stellung zu nehmen. Fortsetzung folgt.

Kampfmittelräumdienst für OBI – Teil I

Die Fürsorgepflicht der Städte Kempen und Krefeld für ihre Bürger sieht ganz anders aus, als dies in Viersen praktiziert wird:

Nachrichten von Welle Niederrhein
Kempen
Bombensuche an der Thomasstraße

Der Kampfmittelräumdienst hat gestern in Kempen nach möglichen Bomben aus dem zweiten Weltkrieg gesucht. Bevor die Bauarbeiten für neue Eigentumswohnungen an der Ecke Thomasstraße / Spüllwall beginnen, sollte geklärt werden, ob die Fläche bombenfrei ist. Deshalb wurde gestern ein sieben Meter langer Bohrer eingesetzt. Das Ganze war nur eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, denn eigentlich hatten Luftbildauswertungen gezeigt, dass in dem Bereich keine Bombe liegt.

Krefeld
Weltkriegsbombe in Oppum wird kommenden Dienstag entschärft

An der Neustraße in Oppum ist erneut eine Bombe aus dem Zweite Weltkrieg gefunden worden. Sie soll nächsten Dienstag entschärft werden. Weil die Bombe über einen Aufschlag- und nicht über einen Zeitzünder verfügt, ist eine sofortige Entschärfung nicht erforderlich.
Die Anwohner werden am Freitag mit Handzetteln informiert, ob sie ihre Häuser am Dienstag verlassen müssen. Knapp 1600 Menschen werden evakuiert. Diesmal wird ein deutlich größerer Sicherheitsradius um die Bombe gezogen als bei der Entschärfung vor neun Monaten. Damals war eine fünf Zentner-Bombe an der Neustraße gefunden worden, diesmal ist es eine zehn Zentner Bombe.

Wie die Stadtverwaltung in Viersen in vergleichbaren Fällen handelt in der nächsten Meldung.

Baubeschluss zum OBI Baumarkt muss neu gefasst werden

Der Baubeschluss zum OBI Baumarkt vom 04.06.2013 muss aufgehoben und neu gefasst werden. Der Grund liegt im Eintrag der Alleenbäume ins Alleenkataster NRW. Die Stadtverwaltung erwartet scheinbar viele Zuschauer, als Tagungsort wurde das Forum eingeplant. Tun wir der Stadt den Gefallen und kommen alle zu dieser Sitzung am Montag, den 08.07.2013 um 18.00 Uhr.

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Das schlägt dem Faß den Boden aus Teil IV

Das schlägt dem Faß den Boden aus! Teil IV
Die BIVH hat Thomas Güttgens und Manuel Garcia Limnia aufgefordert ihre Kontrollfunktion über die Verwaltung in Sachen OBI wahrzunehmen und hat diesen Herren ein Gespräch angeboten, um über die Vorgänge zu informieren.

RP vom 01. Juli 2013 Teil II

Das schlägt dem Faß den Boden aus!! Teil II
Und Herr Güttgens grillt Würstchen.
Herr Güttgens, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben!
Warum haben Sie für den OBI Baumarkt gestimmt? Wo bleibt ihre Kontrollfunktion der Verwaltung! Wissen Sie was mit der Baugenehmigung für den OBI vorgeht?
RP-2013-07-01-02