Wichtige Informationen zum Thema Hundesteuerermäßigung.

Die Hundesteuersatzung der Stadt Viersen enthält unter § 4 Bestimmungen für die Steuerermäßigung.
4 Artikel 3 dieser Satzung lautet:
(3) für Hunde, die von Empfängern laufender Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und dem Sozialgesetzbuch XII und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag auf 1/4 des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
Gemäß der geplanten Steuererhöhung zahlt unter den zuvor genannten Bedingungen der Hundebesitzer nicht 100 €/Jahr, sondern nur 25 €/Jahr.
Der Antrag muss formlos gestellt werden beim Steueramt der Stadt Viersen. Zuständiger Mitarbeiter: Herr Thomsen, Tel.: 02162-101569.

E-Mail: steuern@viersen.de

Ein Antragsformular gibt es nicht, damit wird eine zusätzliche Hürde aufgebaut. Im Anhang finden Sie jedoch einen von der BIVH verfassten Briefentwurf, den Sie bei der Beantragung nutzen können.

Personen, die gemäß der obigen Definition, denen gleichgestellt sind, die Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) oder Sozialgesetzbuch XII erhalten, brauchen eine Bescheinigung vom Sozialamt über diese Gleichstellung. Ansprechpartner ist hier Herr Kreitz, Telefon 02162-101311, E-Mail: sozialhilfe@viersen.de

Jeder Mitbürger hat das Recht diese Ermäßigung in Anspruch zu nehmen, wenn er die obigen Voraussetzungen erfüllt. Nutzen Sie Ihre Rechte!

Wenn Sie mit diesen Verfahren nicht klar kommen, können Sie sich auch gerne an die BIVH (Bürgerinitiative Viersen-Hamm) wenden. Wir helfen gerne weiter. Telefonnummer 02162-103663

E-Mail: info@bi-viersen-hamm.de

Bitte reichen Sie diese Information weiter an Personen, von denen Sie annehmen, dass Sie zum Kreis der Berechtigten gehören und diese Information nicht erhalten, da sie nicht über einen Internetzugang verfügen.

Antrag Hundesteuerermaessigung