Veröffentlichung der OBI Architekturskizzen (Fassadenansichten)

Eine Veröffentlichung der auf der Informationsveranstaltung am 29.08.2012 gezeigten Architekturskizzen des geplanten OBI Baumarktes wurde von OBI verweigert.
Das Bauplanungsamt teilte dazu mit:
Zum Thema
Veröffentlichung der von der Firma OBI in der Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellten Fassadenansichten bzw. Lageplan
darf ich ihnen, nach Rücksprache mit der Firma OBI, mitteilen, dass diese ihre Pläne im Internet nicht veröffentlicht werden dürfen. Diese Pläne sind Eigentum der Firma OBI und im Rahmen eines Bauantrags vorzulegen, ggf. könnten sie ergänzend bei der Offenlage des Bebauungsplanes ausgelegt werden.