RP vom 05.09.2012 Thönnessen zu OBI Klage

Am 05.09.2012 äußerte sich der Bürgermeister zur Möglichkeit einer Klage gegen den OBI Baumarkt in der Rheinischen Post.
Die Feststellung, dass an jedem möglichen Standort Anwohner betroffen sind, ist nicht richtig:
1. Nach Meinung des Bürgermeisters ist ja der Standort Kölnische Straße „alternativlos“.
2. Am Standort Randsberg gibt es keine Anwohner, die betroffen wären. Dafür aber Autohäuser im Wasserschutzgebiet. Und im Wasserschutzgebiet darf man keine OBI Baumärkte bauen.
Seltsam, seltsam!