Fragen der BIVH aus der Offenlegung

Warum heißt es in der Untersuchung zu allen anderen Standorten, daß der Investor dort nicht bauen möchte?
Gehts es hier nur nach den Vorstellungen des Investors?
Wie ist dies vereinbar mit dem Abwägungsgebot des BauGB § 1 (7)?
Dort heißt es:
(7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Wo bleibt der Schutz der Bürger vor Lärm und Hochwasser?
Weshalb erfolgt ständig eine einseitige Bevorzugung des Investors? Welche Vorteile verspricht sich die Stadt Viersen über den kurzfristigen Gewinn beim Flächenverkauf? Welcher Art sind die engen Verbindungen, die im Bericht der Rheinischen Post vom 20.11.2009 bei der Verlegung der Hauptverwaltung nach Mülheim angesprochen wurden?
Diese Fragen wurden u.a. im Rahmen der Offenlegung der 85. Änderung des FNP der Stadt Viersen gestellt. Auf die Beantwortung und Weitergabe des Kommentars an die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung ist die BIVH gespannt.
http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/nettetal/nachrichten/kaiser-s-verlaesst-viersen-1.701188