Der Erörterungstermin zu den Windkraftanlagen an der Boisheimer Nette war nur sehr schwach besucht. 12 Einspruchführende sassen ca. 20 Vertretern öffentlicher Institutionen und baubegleitender Experten gegenüber.
Der Erörterungstermin war nur im Amtsblatt und den Printmedien bekannt gemacht worden. Dabei war auf die Besonderheiten dieses Termins nicht hingewiesen worden. Dadurch war den Einspruchführenden keine ausreichende Möglichkeit gegeben worden, sich entsprechend vorzubereiten.
Auch der Vertreter des Antragstellers NEW war nicht gut vorbereitet. Er konnte keine klare Auskunft geben über Standorte von Referenzanlagen des geplanten Typs Senvion 3.2 M, sowie über die Anzahl bereits gebauter Anlagen und deren Betriebsstunden sowie den daraus sich ergebenden vorliegenden Erfahrungswerten. Bei einer Investitionssumme von 20 Mio EURO eine m. E. geradezu verantwortungslose Nachlässigkeit.
Alle Fragen der Einspruchführenden wurden zumeist mit der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beantwortet.
Fragen zu Wertminderung, Ertragsminderung und Eigentumsverletzung wurden mit der Möglichkeit der Zivilklage beantwortet. Dass hierbei Existenzen, wie z.B. ein Reiterhof auf Spiel gesetzt werden, schien die Verantwortlichen nicht besonders zu berühren.
Auch Fragen zur Befangenheit wurden zurückgewiesen, so z.B. der Umstand das die Stadt Viersen an der NEW Beteiligungen hält oder dass das Bodengutachten von RWE erstellt wurde, einem Unternehmen, das wie auch die NEW im Bereich Vermarktung von Elektroenergie tätig ist.