Der Skandal an der Bachstraße – neue Unterführung wird nach den verkehrstechnischen Anforderungen wie zu Kaiser Wilhelms Zeiten ausgeführt.

Die Bürgerinitiative Viersen-Hamm e.V. hat sich bereits Anfang 2016 über die Ausführung der Bauarbeiten der Deutschen Bahn an den Unterführungen Bachstraße und Eichenstraße bei der Bauleitung informiert. Da uns hierbei mitgeteilt wurde, dass die Unterführungen in gleicher Breite wie die ursprünglichen Unterführungen ausgeführt werden sollen (Unterführungsbreite Bachstraße 10 m mit einseitigem Fußweg, wie bereits bei der Unterführung aus dem Baujahr 1914 als noch Kaiser Wilhelm II. regierte und im wesentlichen Pferdefuhrwerke die Unterführung passierten, Unterführungsbreite Eichenstraße 12 m mit beidseitigem Fußweg) haben wir die Abteilung Stadtplanung kontaktiert und gefragt weshalb die Unterführung Bachstraße nicht breiter ausgeführt werden soll, um den heutigen Anforderungen für eine sichere Passage sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen. Immerhin ist ja die notwendige Breite auf der Bachstraße vorhanden, da neben der alten Unterführung noch ein stillgelegtes Industriegleis in separatem Tunnel vorhanden war, so dass eine Verbreiterung ohne Platzprobleme möglich gewesen wäre.

bachstr-01 bachstr-02 eichenstr-07Folgendes wurde uns von der Stadtplanung mitgeteilt. Die Stadtverwaltung hat das Problem mit der Deutschen Bahn diskutiert. Für eine Verbreiterung des Unterführungstunnels Bachstraße hätte die Deutsche Bahn von der Stadt Viersen 1 Mio. EURO gefordert. Die Deutsche Bahn war bei der Erneuerung der Unterführung nur zu einer Kostenübernahme in der bisherigen Breite verpflichtet. Für die Straße – die Bachstraße ist eine Kreisstraße unter der Verantwortung des Kreises Viersen – zahlt der Kreis, wenn die Straßenbreite verändert wird. Für die Fuß- und Radwege ist die Stadt Viersen zuständig, wenn es zu einer Veränderung der Breite der Fuß- und Radwege kommt. Da die Stadt Viersen 1 Mio. EURO nicht zur Verfügung hätte, wurde beschlossen, alles beim alten Zustand zu belassen.

Da auf der weit weniger benutzten Eichenstraße bereits eine Fahrbahnbreite von ca. 8 m bestanden hat mit beidseitigen 2 m breiten Fußwegen, ist diese Unterführung wesentlich besser und zeitgerechter ausgeführt als die wesentlich stärker genutzte Unterführung Bachstraße. Dort wird die Fahrbahnbreite nur 6,90 m betragen und ein einseitiger Fußweg von 2,37 m realisiert. Der Abstandsstreifen auf der anderen Seite der Unterführung hat eine Breite von nur 0,73 m und ist so als Fuß- oder Radweg völlig ungeeignet.

Zur Verbesserung der Situation für die Fußgänger auf der südöstlichen Straßenseite der Bachstraße soll vor und hinter der Unterführung eine Querungshilfe installiert werden. Dies bedeutet, dass Schulkinder, die z.B. aus Richtung Donkerweg zur Albert-Schweitzer Grundschule zu Fuß laufen, zweimal die Bachstraße mit Hilfe der Querungshilfe überqueren müssen, nur weil die Stadt sich nicht in der Lage sieht einen beidseitigen Fußweg in der Unterführung Bachstraße zu finanzieren.

Geht man von einer gleichen Nutzungsdauer wie die ersetzten Unterführungen aus, so bleibt den Anwohnern das Dilemma an der Bachstraße für die nächsten 100 Jahre erhalten.

Dabei hätte die Stadt sehr leicht diese Mio. Euro aufbringen können, hätte man nicht das Geld für die Eigenbeteiligung beim Aufhübschen von vielerlei Plätzen bereits verschwendet.

Wir haben dieses Argument auch in die Diskussion mit Mitarbeitern der Stadtplanung eingebracht und als Antwort erhalten: „Wir geben doch keine Mio. EURO für die paar Menecken aus“.

Uns stellt sich die Frage, wer hat entschieden, dass wahrscheinlich für die nächsten 100 Jahre die Unterführung in der jetzt ausgeführten Form – also wie zu Kaiser Wilhelms Zeiten – realisiert wird? In den öffentlichen Ausschusssitzungen haben wir keine entsprechende Diskussion erlebt. Wurde dies eventuell in nicht öffentlicher Sitzung entschieden? Oder hat hier die Verwaltung im Alleingang entschieden ohne die Politik mit einzubinden?