
Gründung der BIVH am 07.07.2012


Was man doch beim Googlen über OBI so alles findet:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/baumarktkette-obi-biberguenstig-ohne-betriebsrat-a-632202.html
Auch Hüsten will keinen OBI Baumarkt:
http://www.derwesten.de/staedte/neheim-huesten/anwohner-protest-in-huesten-gegen-obi-markt-id4774125.html
Auch in Remscheid gibt es Pläne für einen OBI Baumarkt und erfolgreichen Protest:
http://www.ltg-sport.de/page.php?page=pages&id=552
Die Stadtverwaltung vertritt die Ansicht, dass die Bekanntgabe der Baumaßnahme OBI Kölnische Strasse im Kreisanzeiger den gesetzlichen Vorschriften entspricht und somit ausreichend ist.
Erst die Umfrage der Brüder Moos hat viele Einwohner der Bachstrasse und der Kreuelsstrasse auf die mit einem OBI Baumarkt verbundenen Probleme aufmerksam gemacht.
Die Anwohner der Strasse „Im Kronenfeld“ wußten selbst im Juni 2012 noch nicht, dass ein OBI Baumarkt geplant ist oder welche Auswirkungen dieser Baumarkt auf ihr Wohngebiet haben wird.
Die Informationspolitik zur Einbindung der betroffenen Bürger entspricht nicht den Möglichkeiten der heutigen Zeit.
Die Bürger fühlen sich bezüglich dieser Baumaßnahme hintergangen.
Eine im Rahmen der Ausschusssitzung für Stadtentwicklung und -planung angeregte nachträgliche Telefonaktion kann jetzt nichts mehr heilen. So geht man nicht mit Bürgern um, deren Stimme man bei der nächsten Wahl gewinnen möchte.
Das Bauplanungsamt hat folgende alternative Standorte untersucht:
1. Ransberg-Süd in Viersen Dülken
2. Ransberg-Nord in Viersen Dülken
Standort ist Wasserschutzgebiet, daher für Baumärkte ungeeignet. Hier kann man nur Autohäuser mit Ausnahmegenehmigung bauen!
3. Erst-Moritz-Arndt-Straße/Greefsallee
Gelände ist nicht mehr verfügbar.
4. Kölnische Straße West
Hier kollidiert der OBI Mast mit der Hochspannugsleitung.
5. Kölnische Strasse Ost
Hier passt alles und die Lärmimmission wird passend gemacht.
Auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung am 26. 06. 2012 wurde mit 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen die öffentliche Auslegung der 85. Änderung des Fächennutzungsplans und des Bebauungsplanes beschlossen.
Das Ergebnis zeigt, dass die politische Mehrheit am bröckeln ist.
Das Protokoll der Sitzung enthält Fehler: die Zahl der Autos/Tag zum OBI Markt müßte heißen 4800 und nicht 480!
Nach Prüfung der vom Bauplanungsamt für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung vom 26.06.2012 zur Verfügung gestellten Unterlagen ist festzustellen, dass zu nahezu allen angesprochenen Punkten keine klaren Auskünfte erteilt werden.
Vielmehr wird darauf verwiesen, dass die Punkte in der anstehenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden werden.
Wann endlich soll den Bürgern eine klare Antwort gegeben werden, was sie mit einem OBI Baumarkt erwartet?
Zum Punkt der Verträglichkeit eines solchen Baumarkts mit dem Wirtschaftsstandort Viersen werden Gutachten zitiert.
Zum ersten OBI Baumarkt auf der Ernst-Moritz-Arndt Straße gab es auch ein positives Gutachten und er hat trotzdem nur rote Zahlen produziert.
Gutachten sollte man am bestem handhaben wie Handgranaten – möglichst schnell und weit wegwerfen!
Interessant wäre einmal zu erfahren, wie viel Geld die Stadt Viersen jährlich für Gutachten verschwendet, anstatt den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen. Allerdings passt sich die Stadt Viersen hier nur dem allgemeinen Trend an.
Bei der Kritik an den zu versiegelnden 48.000 m² stützt man sich auf den Beschluss zur Flächenplanung von 1980. Einer Planung von vor 32 Jahren!!
Das ganze Projekt passt in die Gedankenwelt von vor 32 Jahren und eine Welt grenzenlosen Wachstums.
Da unsere Stadtväter die Zeichen der Zeit nicht erkennen, müssen wir ein Zeichen setzen.
Am Dienstag, den 26. Juni 2012 findet eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung statt.
Ort: Forum am Rathausmarkt Viersen, Cambridgeshire-Zimmer
Zeit: 26.06.2012, 18.00 Uhr
Auf der Tagesordnung stehen u.a. folgende Punkte:
• 85. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Kölnische Straße/Kroanefeld“) in Viersen
Bericht über das Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Beschluss über die öffentliche Auslegung
• Neufestsetzung (Änderung) der Ortsdurchfahrt-Grenze der Landesstraße (L) 116 (Kölnische Straße)
Die Entscheidung zum letzten Punkt soll ohne Information der betroffenen Bevölkerung erfolgen. Die Verlagerung der Ortdurchfahrts-Grenze hat wesentlichen Einfluß auf die Lärmimmission.
Weitere Informationen unter:
Nachdem die jetzt mit diversen Verfahrensfehlern behaftete vorzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde, zeigt sich, dass sowohl eine Vielzahl der direkt betroffenen Anwohner, als auch eine Vielzahl von Wirtschaftsunternehmen gegen diese Neuansiedlung votieren.
In der öffentlichen Darstellung des OBI Projektes im Rahmen der vorzeitigen Bürgerbeteiligung fehlen wesentliche Element des Projektes oder werden falsch dargestellt:
• die zusätzliche Ampelkreuzung ist nicht in der Planungsskizze vorhanden noch in den Erläuterungen,
• der für OBI Baumärkte dieser Größe übliche „OBI Mast“ mit weithin sichtbarem Namensschild und Beleuchtung fehlt in den Unterlagen,
• die Darstellung der Ausgleichsflächen ist fehlerhaft, da ein wesentliches Grundstück für diese Zwecke zum Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung nicht zur Verfügung steht,
• die Verlegung der Ortsdurchfahrt mit der daraus resultierenden Lärmbelästigung auch in der Grünphase der Ampelanlage ist nicht erläutert oder in der Planungsskizze eingezeichnet,
• zum Zeitraum der Bürgerbeteiligung gibt es verwirrende Zeitangaben über das Enddatum,
• die Darstellung der Unterlagen im Internet ist lückenhaft, nach Aussage des Bauplanungsamtes ist dies ein „sporadisch“ auftretender Fehler,
• es fehlen die laut BauGB erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen in den Planungsunterlagen,
• es fehlen die Gutachten zum Einfluss des zusätzlichen Baumarktes auf den vorhandenen Einzelhandel, zur Lärmemission, zur Schadstoffemission, zur hydrologischen Situation,
• fehlende Bestandsaufnahme der jetzigen Lärmbelästigung,
• fehlende Bestandsaufnahme der jetzigen Lärmstruktur.