RP vom 26.09.2012 – Wohnen am Kaiser’s Hochhaus?

Den Vorwurf der BIVH, dass Kaisers / Tengelmann das Gelände der ehemaligen Hauptverwaltung nicht nutzt, versuchte Herr Plattes von TREI (Tengelmann Real Estate International) in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Montag, dem 24.09.2012, durch recht vage Ideenskizzen aus dem Weg zu räumen.
Die RP berichtet darüber:
http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/viersen/nachrichten/wohnen-am-kaiser-s-hochhaus-1.3008298

Fragen der BIVH aus der Offenlegung

Warum heißt es in der Untersuchung zu allen anderen Standorten, daß der Investor dort nicht bauen möchte?
Gehts es hier nur nach den Vorstellungen des Investors?
Wie ist dies vereinbar mit dem Abwägungsgebot des BauGB § 1 (7)?
Dort heißt es:
(7) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Wo bleibt der Schutz der Bürger vor Lärm und Hochwasser?
Weshalb erfolgt ständig eine einseitige Bevorzugung des Investors? Welche Vorteile verspricht sich die Stadt Viersen über den kurzfristigen Gewinn beim Flächenverkauf? Welcher Art sind die engen Verbindungen, die im Bericht der Rheinischen Post vom 20.11.2009 bei der Verlegung der Hauptverwaltung nach Mülheim angesprochen wurden?
Diese Fragen wurden u.a. im Rahmen der Offenlegung der 85. Änderung des FNP der Stadt Viersen gestellt. Auf die Beantwortung und Weitergabe des Kommentars an die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung ist die BIVH gespannt.
http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/nettetal/nachrichten/kaiser-s-verlaesst-viersen-1.701188

Aus dem Leitbild der Stadt Viersen

Wir wollen angesichts des Klimawandels mit unseren ökologischen Ressourcen verantwortungsbewusst, wirtschaftlich und nachhaltig umgehen.

Wenn die Stadt Viersen es wirklich ernst meint mit dem Leitbild, dann darf ein OBI Markt nicht an der Kölnischen Straße gebaut werden. Dieser Standort ist nicht nachhaltig. Es gibt Alternativen auch ohne Anwohner. Aber dort kann man nach Ansicht der Stadt nur Autohäuser bauen, aber keine Baumärkte.

Die Rigolen beim OBI Baumarkt in Düren

Wikipedia zum Thema Rigolen:
Rigolen zeichnen sich durch eine gute Rückhaltewirkung und bedingt durch ihre unterirdische Lage durch geringen Flächenbedarf aus. Sie bieten jedoch keine Wartungsmöglichkeit und unterliegen der Möglichkeit einer Verstopfung. Vor der Zuleitung in die Rigole sollte deshalb ein Sandfang (auch Feststoffsammler) eingebaut sein, um ein Ablagern von Schmutz, Steinen, Kies und ähnlichen Materialien in den Rigolenporen zu verhindern. Ein Eintrag würde langfristig zum Auffüllen der Rigole mit wasserundurchlässigem Material führen und dann keine ordnungsgemäße Regenwasserversickerung mehr bieten.

Die oberirdischen Rigolen beim OBI Baumarkt in Düren zeigen einen wenig gepflegten Zustand.

Veröffentlichung der OBI Architekturskizzen (Fassadenansichten)

Eine Veröffentlichung der auf der Informationsveranstaltung am 29.08.2012 gezeigten Architekturskizzen des geplanten OBI Baumarktes wurde von OBI verweigert.
Das Bauplanungsamt teilte dazu mit:
Zum Thema
Veröffentlichung der von der Firma OBI in der Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellten Fassadenansichten bzw. Lageplan
darf ich ihnen, nach Rücksprache mit der Firma OBI, mitteilen, dass diese ihre Pläne im Internet nicht veröffentlicht werden dürfen. Diese Pläne sind Eigentum der Firma OBI und im Rahmen eines Bauantrags vorzulegen, ggf. könnten sie ergänzend bei der Offenlage des Bebauungsplanes ausgelegt werden.